Mo - So 8:00 - 22:00 Uhr
Kautionsfrei
Versichert
Persönlich
Know-How

Ausschankgenehmigung & Schanklizenz: Was Vereine wissen müssen

Sobald dein Verein bei einem Fest Alkohol ausschenkt, brauchst du in Deutschland und Österreich eine Ausschankgenehmigung oder Schanklizenz. Dieser Guide erklärt dir alle Voraussetzungen, Kosten und Jugendschutzvorgaben, damit du deine Vereinsfeier, dein Sommerfest oder deinen Rave ohne rechtliche Risiken umsetzen kannst.

Andre Deutsch
April 24, 2026
Lesezeit
Link kopiert! ✅

Wer bei Vereinsfesten, Straßenfesten oder im Vereinsheim alkoholische Getränke ausschenken will, braucht in Deutschland eine Genehmigung. Welche Erlaubnis du als Verein beantragen musst, hängt vom Anlass, dem Ort und der Art des Ausschanks ab. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über alles rund um Ausschankgenehmigung, Schanklizenz und Gestattung - von der Beantragung bis zu den Kosten.

Was ist eine Ausschankgenehmigung?

Eine Ausschankgenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, alkoholische Getränke an einem bestimmten Ort öffentlich auszuschenken. Ohne diese Genehmigung darf dein Verein keinen Ausschank von Alkohol an vereinsfremde Personen durchführen.

Im Zusammenhang mit dem Getränkeausschank tauchen verschiedene Begriffe auf, die oft verwechselt werden. Die Schanklizenz und die Schankerlaubnis meinen im Kern dasselbe: die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke. Die Gaststättenkonzession (auch Gaststättenerlaubnis) ist umfassender und berechtigt zum dauerhaften Betrieb einer Gaststätte, in der neben Getränken auch Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Die Ausschanklizenz und die Schankgenehmigung werden im Alltag synonym verwendet.

Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus dem Gaststättengesetz (GastG). Die Grundvoraussetzung: Sobald alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungsabsicht oder an einen offenen Personenkreis ausgeschenkt werden, brauchst du als Verein eine Erlaubnis. Die Schanklizenz ist dabei an den Verein als juristische Person gebunden und lässt sich nicht auf andere Personen oder Betriebsstätten übertragen. Die Verbindung zwischen Lizenz und Betrieb ist fest.

Voraussetzungen: Für die Erteilung einer Ausschankgenehmigung prüft die zuständige Stelle drei Dinge: die persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person (Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister), die fachliche Eignung (IHK-Gastwirteunterrichtung) und geeignete Räumlichkeiten, die baurechtlich für den Betrieb der Gastronomie zugelassen sind.

Gesetzliche Grundlagen: Gaststättengesetz

Das Gaststättengesetz regelt in Deutschland die Vorschriften für den Ausschank und die Bewirtung von Gästen. Für Vereine sind vor allem zwei Punkte relevant.

§12 GastG (Gestattung): Dieser Paragraph regelt die Gestattung für den vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke bei besonderen Anlässen. Die einmalige Gestattung nach §12 ist für die meisten Vereinsfeste die richtige Genehmigungsform.

Jugendschutzgesetz: Beim Ausschank von Alkohol gelten strenge Regelungen zum Schutz Minderjähriger. Die Abgabe von Bier und Wein an unter 16-Jährige und von Spirituosen an unter 18-Jährige ist verboten. Diese Pflichten gelten für jeden Anlass, ob Vereinsheim oder Straßenfest.

Braucht mein Verein eine Ausschankgenehmigung?

Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: Gewinnerzielungsabsicht, Personenkreis und Betriebsart.

Gewinnerzielungsabsicht und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Eine Ausschankgenehmigung ist erforderlich, wenn dein Verein durch den Verkauf von Getränken Einnahmen erzielen will, die über die reine Kostendeckung hinausgehen. In diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, der steuerlich anders behandelt wird als der Zweckbetrieb. Auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht gering ist, kann das Ordnungsamt eine Genehmigung verlangen.

Geschlossene vs. öffentliche Veranstaltung

Bei einer geschlossenen Veranstaltung, die ausschließlich Vereinsmitgliedern zugänglich ist, kannst du in der Regel auf eine Genehmigung verzichten - sofern kein Verkauf an Dritte stattfindet. Sobald deine Veranstaltung aber öffentlich ist und vereinsfremde Personen alkoholische Getränke ausschenken lässt, greift die Genehmigungspflicht.

Typische Fälle aus der Vereinspraxis

Du brauchst eine Ausschankgenehmigung, wenn du bei Sommerfesten, Jubiläumsfeiern oder Straßenfesten Getränke an Gäste ausschenken möchtest. Gleiches gilt für den regelmäßigen Ausschank in einer Vereinsgaststätte oder Vereinskneipe. Betreibst du ein Vereinsheim, in dem dauerhaft alkoholische Getränke und Speisen an Gäste abgegeben werden, brauchst du sogar eine vollständige Gaststättenerlaubnis.

Ausnahme: Eine reine Mitgliederfeier im geschlossenen Rahmen ohne Verkauf von Getränken ist in vielen Fällen genehmigungsfrei. Im Zweifel kläre das beim zuständigen Ordnungsamt.

Arten von Genehmigungen im Überblick

Je nach Anlass und Betriebsart kommen für Vereine verschiedene Genehmigungen in Frage.

Schanklizenz

Die Schanklizenz ist eine dauerhafte Erlaubnis für den regelmäßigen Ausschank in einer Vereinsgaststätte oder im Vereinsheim. Wer eine Schanklizenz besitzt, darf im laufenden Betrieb alkoholische Getränke an Gäste ausschenken. Die Lizenz ist an den Ort und die Person des Antragstellers gebunden.

Gaststättenerlaubnis (Gaststättenkonzession)

Die Gaststättenerlaubnis brauchst du, wenn dein Verein eine Gaststätte betreibt, in der neben Getränken auch Speisen und Essen zum Verzehr vor Ort angeboten werden. Sie ist an strengere Auflagen gebunden als die reine Schanklizenz und setzt geeignete Räumlichkeiten für den Gaststättenbetrieb voraus. Die Konzession deckt das gesamte Gaststättengewerbe ab.

Einmalige Gestattung (§12 GastG)

Für die meisten Vereine ist die einmalige Gestattung die relevanteste Genehmigungsform. Diese zeitlich befristete Erlaubnis gilt für einen bestimmten Anlass, etwa ein Sommerfest oder eine Jubiläumsfeier. Die Gültigkeitsdauer umfasst in der Regel den Tag oder das Wochenende der Veranstaltung.

Welche Genehmigung du brauchst, hängt vom Umfang ab. Ein jährliches Vereinsfest mit Bier und Wein erfordert eine einmalige Gestattung. Eine dauerhaft betriebene Vereinskneipe braucht eine Schanklizenz oder Gaststättenkonzession.

Ausschankgenehmigung beantragen: So gehst du vor

Zuständige Stelle: Die Beantragung läuft über das örtliche Ordnungsamt oder Gewerbeamt. Viele Gemeinden bieten Antragsformulare als Online-Formular oder PDF-Download auf ihrer Website an.

Fristen: Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. Spätestens zwei bis drei Wochen vorher muss er beim Ordnungsamt vorliegen, damit die Bearbeitung rechtzeitig abgeschlossen ist.

Erforderliche Angaben im Antrag: Das Antragsformular verlangt in der Regel folgende Angaben: Vereinsname und Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, Veranstaltungsdatum und Veranstaltungsort, voraussichtliche Besucherzahl, Art der Veranstaltung und eine Beschreibung des Getränkeangebots (alkoholische Getränke, Bier, Wein, Spirituosen).

Benötigte Unterlagen und Dokumente: Für den Antrag brauchst du: Kopie der Vereinssatzung, Nachweis der Vertretungsberechtigung, polizeiliches Führungszeugnis der verantwortlichen Person, Lageplan der Veranstaltungsfläche, kurzes Hygienekonzept und ggf. Nachweise über die Eignung der Räumlichkeiten. Halte alle Dokumente und Unterlagen bereit, bevor du den Antrag einreichst.

Kosten und Gebühren

Die Kosten für eine Ausschankgenehmigung variieren je nach Gemeinde, Betriebsart und Umfang der Veranstaltung. Für eine einmalige Gestattung liegen die Gebühren in den meisten Fällen zwischen 20 und 200 Euro. Eine dauerhafte Schanklizenz oder Gaststättenkonzession ist teurer, hier können die Kosten je nach Gemeinde mehrere hundert Euro betragen.

Die Höhe der Gebühren hängt ab von der Dauer der Veranstaltung, der erwarteten Besucherzahl und dem Umfang des Getränkeangebots. Frage die genauen Gebühren frühzeitig beim zuständigen Ordnungsamt an.

Regeln und Pflichten beim Ausschank

Wer alkoholische Getränke ausschenkt, muss sich an klare Vorschriften halten. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Jugendschutz: Alkoholische Getränke dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden. Bier und Wein erst ab 16, Spirituosen erst ab 18. Kontrolliere Altersnachweise konsequent und weise am Ausschank gut sichtbar auf die Jugendschutzbestimmungen hin.

Hygiene: Auch bei Vereinsfesten gelten Hygienestandards für die Lagerung und den Ausschank von Getränken sowie die Zubereitung von Speisen und Essen.

Auflagen der Behörde: Halte alle behördlichen Auflagen schriftlich fest. Dazu gehören Öffnungszeiten, Lärmschutzvorschriften und Sicherheitsauflagen für die Räumlichkeiten. Verstöße können zum Entzug der Genehmigung führen.

Verantwortung: Die Person, die den Antrag stellt, trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften. Schule dein Personal in Sachen Jugendschutz und Hygieneregeln. Im Fall von Verstößen drohen Bußgelder und der Entzug der Schanklizenz - die Konsequenzen treffen den Verein direkt. Setze die Regeln konsequent im Vereinsleben um.

Häufige Fehler vermeiden

Der häufigste Fehler bei der einmaligen Gestattung ist die zu späte Antragstellung. Wenn der Antrag nicht rechtzeitig beim Ordnungsamt eingeht, kann die Genehmigung nicht rechtzeitig erteilt werden. Fehlende Unterlagen wie Führungszeugnis oder Lageplan verzögern die Bearbeitung zusätzlich.

Ein schwerwiegender Fehler ist der Ausschank alkoholischer Getränke ohne gültige Genehmigung. In diesem Fall drohen empfindliche Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortliche Person. Prost geht nur mit Lizenz.

Du planst ein Vereinsfest und brauchst neben der Genehmigung auch Hilfe bei Organisation und Technik? In unserem Leitfaden zur Eventplanung findest du alles Weitere zum Ablauf.

FAQ

Noch Fragen? Hier sind die Antworten

Was muss ich tun, um eine Ausschankgenehmigung zu bekommen?

Wer darf Getränke ausschenken?

Kann ein Verein Getränke verkaufen?

Wie viel Gewinn darf ein Verein erwirtschaften?

Wie viel kostet eine Schanklizenz?

Was passiert ohne Schanklizenz?

Bereit, dein Event zu rocken?

Finde jetzt die perfekte Technik für deine Feier und sieh nach, was an deinem Termin verfügbar ist

Geschenk

10% Rabatt auf alles sichern

Jederzeit abmeldbar.

Fast geschafft!

Wir haben dir eine Mail geschickt, bitte bestätige sie um den Rabattcode zu erhalten.

Dein Rabattcode