Stand: Juni 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Miete von Veranstaltungstechnik und die Inanspruchnahme der damit verbundenen Serviceleistungen, die über die Plattform renty-event.com, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder in sonstiger Weise mit der Renty DIP GmbH & Co KG (nachfolgend "Renty" oder "Vermieter") geschlossen werden.
(2) Vertragspartner des Kunden (nachfolgend auch "Mieter") ist ausschließlich die Renty DIP GmbH & Co KG. Renty erbringt die vertraglichen Leistungen je nach Standort selbst oder durch sorgfältig ausgewählte lokale Partnerbetriebe, die im Auftrag und auf Rechnung von Renty tätig werden. Vertragspartner und Ansprechpartner des Mieters bleibt in jedem Fall Renty.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Bedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, Renty hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Renty in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit diese AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheiden, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(5) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zwischen Renty und dem Kunden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(1) Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Buchung volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
(2) Die Darstellung des Equipments und der Serviceleistungen auf der Website stellt noch kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Buchung vorzunehmen.
(3) Bei einer Buchung über das Buchungssystem auf renty-event.com gibt der Kunde mit Abschluss des Bestellvorgangs über die als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab. Voraussetzung ist, dass der Kunde diese AGB zuvor aktiv akzeptiert hat. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Renty (z. B. durch Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung oder Bereitstellung des Vertrags) zustande.
(4) Alternativ kann der Kunde eine unverbindliche Anfrage über E-Mail, Telefon, WhatsApp oder in schriftlicher Form stellen. Auf dieser Grundlage erstellt Renty ein individuelles Angebot. Sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist, ist das Angebot zwei Wochen gültig; für diesen Zeitraum wird der Termin reserviert. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
(5) Renty behält sich vor, einzelne Buchungen in begründeten Ausnahmefällen zu stornieren, etwa bei Nichtverfügbarkeit des Equipments, kurzfristiger Erkrankung oder einer technisch nicht realisierbaren Buchung. In diesem Fall erstattet Renty bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche richten sich nach §9 (Haftung).
(6) Ist das konkret gebuchte Equipment nicht verfügbar, ist Renty berechtigt, dem Mieter gleichwertiges oder höherwertiges Equipment ohne Mehrkosten bereitzustellen.
(7) 24-Stunden-Mietrhythmus: Unter "einem Tag" Miete wird ein Zeitraum von 24 Stunden verstanden, zum Beispiel von 18:00 Uhr bis 18:00 Uhr des Folgetags.
(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung des im Vertrag bzw. in der Buchung bezeichneten Equipments samt zugehörigem Zubehör gegen Zahlung des vereinbarten Mietpreises.
(2) Der Mieter kann im Buchungsprozess oder im Rahmen eines individuellen Angebots zusätzliche Serviceleistungen wählen. Folgende Serviceleistungen stehen zur Verfügung:
a) Selbstabholung: kostenlos. Der Mieter holt das Equipment an einem Standort ab und gibt es dort zurück; eine persönliche Einweisung ist inklusive.
b) Lieferung: Persönliche Zustellung zur und Abholung von der angegebenen Adresse durch Renty.
c) Aufbau & Abbau: Aufbau, Soundcheck und Abbau durch einen Mitarbeiter von Renty.
d) Eventbetreuung: Betreuung der Technik während der Veranstaltung durch einen Mitarbeiter von Renty.
Die kostenpflichtigen Serviceleistungen (Lieferung, Aufbau & Abbau, Eventbetreuung) werden je angefangener Stunde abgerechnet. Die hierfür geltenden Preise können je nach Standort und Aufwand unterschiedlich sein. Der für die konkrete Buchung maßgebliche Preis wird dem Kunden vor Vertragsschluss im Buchungssystem (Checkout) bzw. im individuellen Angebot ausgewiesen und ist in der dort angegebenen Höhe verbindlich. Alle gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer.
(3) Nachträgliche Verrechnung von Mehraufwand: Bei den Services "Lieferung" und "Aufbau & Abbau" ist im gebuchten Preis jeweils eine Stunde enthalten. Übersteigt der tatsächliche Aufwand (z. B. Anfahrt, Wartezeit, Auf- und Abbau) die enthaltene Stunde, wird die weitere Zeit je angefangener Stunde zum jeweils für die Buchung geltenden Stundensatz nachträglich in Rechnung gestellt. Auf die Möglichkeit der nachträglichen Verrechnung sowie auf den geltenden Stundensatz wird im Buchungsprozess hingewiesen. Renty bemüht sich, einen voraussichtlichen Mehraufwand nach Möglichkeit vorab mit dem Mieter abzustimmen. Nachträglich in Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
(4) Audiokabel-Garantie: Mit der Audiokabel-Garantie stellt Renty sicher, dass der Mieter bei Abholung oder Lieferung das für seinen Anwendungsfall passende Kabelzubehör erhält (z. B. XLR, Klinke, AUX), ohne selbst aus einer Vielzahl unterschiedlicher Kabel auswählen zu müssen. Bei besonderen oder untypischen Anforderungen, etwa sehr langen Verkabelungswegen oder ausgefallenen Kabelvarianten, die eigens beschafft werden müssten, kann eine passende Bereitstellung nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Derartige Sonderanforderungen sollten möglichst vor Mietbeginn mit Renty abgestimmt werden.
(5) Fotobox: Für die Vermietung von Fotoboxen gilt ergänzend:
a) Wünscht der Mieter ein individuelles Layout (z. B. ein bestimmtes Hintergrundbild oder Druck-Layout), muss er die hierfür erforderlichen Vorgaben spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor Mietbeginn übermitteln. Erfolgt keine rechtzeitige Übermittlung, wird ein Standardlayout verwendet.
b) Sofern eine Druckflatrate gebucht ist, sind je Buchung bei der Fotobox Print Pro bis zu 400 Ausdrucke und bei der Fotobox Print bis zu 150 Ausdrucke enthalten. Nach Erreichen der jeweiligen Menge stehen die Aufnahmen weiterhin in einer digitalen Galerie zur Verfügung; zusätzliches Druckmaterial kann jeweils optional nachgebucht werden.
c) Treten Druckerprobleme infolge unsachgemäßer Bedienung auf, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Beruht ein Druckerproblem nachweislich auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Defekt, erstattet Renty die anteiligen Kosten für nicht nutzbares Druckmaterial; ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht.
(1) Maßgeblich ist der im Vertrag bzw. im Buchungssystem angegebene Mietpreis, der auf der voraussichtlichen Mietdauer beruht. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils geltende Mehrwertsteuer.
(2) Der Mietpreis ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Voraus zu zahlen. Online-Buchungen über die Plattform erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung.
(3) Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem (Checkout) integrierten Zahlungsdienstleister und die dort angebotenen Zahlungsarten. Zur Verfügung stehen je nach Verfügbarkeit insbesondere Kreditkarte (z. B. Visa, Mastercard, American Express), PayPal, Apple Pay, Google Pay, Klarna sowie weitere im Checkout angezeigte Methoden. Die jeweils aktuell verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Buchungsprozess angezeigt.
(4) Der Kunde kann gegen Forderungen von Renty nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Renty anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Rechnungslegung und Reverse-Charge: Der Gesamtbetrag enthält die jeweils geltende Mehrwertsteuer nach den steuerrechtlichen Vorschriften. Ist der Leistungsempfänger Unternehmer und außerhalb Österreichs innerhalb der EU ansässig, kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen; die Steuerschuld geht in diesem Fall gemäß Art. 196 der Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112/EG auf den Leistungsempfänger über. Bei entsprechend qualifizierten Unternehmen mit gültiger UID-Nummer wird eine Nettorechnung mit Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ausgestellt; eine im Voraus gezahlte Mehrwertsteuer wird in diesem Fall mit demselben Zahlungsmittel erstattet, das für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit Abschluss der Buchung erkennt der Kunde diese Regelung an.
(6) Identitätsprüfung: Renty ist berechtigt, vor Mietbeginn die Identität des Kunden zu überprüfen, etwa durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder durch ein Verifizierungsverfahren eines Drittanbieters. Bei der Abholung oder Übergabe kann zur Vorbeugung von Betrug und zur Sicherung des Equipments auch das Kfz-Kennzeichen erfasst werden. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse von Renty an der Verhinderung von Betrug und am Schutz des Eigentums (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Es werden nur die hierfür erforderlichen Daten verarbeitet; sie werden gelöscht, sobald sie für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(1) Die Mietzeit ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der Buchung. Das Equipment ist spätestens am letzten Tag des Mietzeitraums zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. am nächstmöglichen Werktag zurückzugeben oder zur vereinbarten Abholung bereitzuhalten.
(2) Gibt der Mieter das Equipment verspätet zurück oder hält er vereinbarte Übergabe- oder Rückgabetermine nicht ein, werden für den Verzögerungszeitraum die üblichen Tagesmietpreise gemäß Website verrechnet. Zusätzlich kann Renty den durch die Verspätung verursachten Mehraufwand gemäß §9 Abs. 7 geltend machen.
(3) Erscheint der Mieter nicht oder nicht rechtzeitig zur vereinbarten Abholung oder Rückgabe, gilt §9 Abs. 7 (Aufwandsentschädigung) entsprechend.
(4) Rücknahmeprüfung: Die Überprüfung des Equipments auf Schäden erfolgt nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Mieter bei der Rückgabe. Renty ist berechtigt, das zurückgegebene Equipment innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe zu prüfen und dabei festgestellte, dem Mieter zuzurechnende Schäden auch nach Abreise des Mieters geltend zu machen, sofern Renty diese dokumentiert und belegt. Die Beweislast für die Zurechnung des Schadens trägt Renty.
(1) Renty erhebt für Buchungen grundsätzlich keine Kaution.
(2) Renty behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei hochpreisigem Equipment (z. B. der Kategorie DJ-Equipment), eine angemessene Kaution zu erheben. In diesem Fall informiert Renty den Mieter vor Beginn des Mietzeitraums über die Höhe der Kaution und den Zahlungsweg (bar oder Überweisung).
(3) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Equipments und Prüfung seines Zustands zurückerstattet, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe. Renty ist berechtigt, eine fällige und der Höhe nach feststehende Forderung wegen Schäden oder ausstehender Zahlungen mit der Kaution zu verrechnen; ein etwaiger Restbetrag wird erstattet.
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Schäden zu überprüfen und seine Funktionsfähigkeit zu testen. Bereits vorhandene Schäden oder Mängel sind Renty unverzüglich mitzuteilen und sollen in einem dafür vorgesehenen Protokoll festgehalten werden.
(2) Das Equipment ist während der Mietzeit sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln und nur gemäß den Sicherheits- und Bedienhinweisen zu verwenden. Es ist so aufzustellen und zu betreiben, dass es keine Personen oder Sachen gefährdet sowie keine Durchgangswege oder Notausgänge blockiert. Der Mieter hat insbesondere dafür zu sorgen, dass das Equipment vor Witterungseinflüssen, Wasser, Feuer und vergleichbaren Einwirkungen geschützt ist, soweit es nicht ausdrücklich für eine solche Nutzung vorgesehen ist.
(3) Gefahrtragung: Die Gefahr für das Equipment geht mit der Übergabe an den Mieter über, bei Selbstabholung mit der Abholung, bei Lieferung mit der Übergabe an der Lieferadresse. Während einer von Renty durchgeführten Lieferung oder Abholung trägt Renty die Transportgefahr bis zur bzw. ab der Übergabe.
(4) Der Mieter haftet für Schäden am Equipment sowie für dessen Verlust, die während der Mietzeit durch ihn oder durch Personen, denen er das Equipment überlässt, schuldhaft verursacht werden (Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht).
(5) Selbstbeteiligung statt Kaution: Renty stellt das Equipment kautionsfrei und versichert zur Verfügung. Als Ausgleich dafür trägt der Mieter im Schadensfall eine Selbstbeteiligung. Für Schäden, die von der Geräteversicherung von Renty gedeckt sind, ist die Haftung des Mieters auf eine Selbstbeteiligung von 250,00 € (brutto) pro betroffenem Produkt begrenzt; den darüber hinausgehenden Schaden trägt die Geräteversicherung. Liegt der tatsächliche Schaden an einem betroffenen Produkt unter 250,00 €, ist nur der tatsächliche, geringere Betrag zu tragen. Der Mieter kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft oder dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall entfällt die Selbstbeteiligung oder reduziert sie sich entsprechend.
(6) Bei Schäden durch Diebstahl trotz ausreichender Sicherung des Equipments (z. B. versperrtes Türschloss), Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug sowie Raub beträgt die Selbstbeteiligung 25 % des Schadenbetrags, mindestens jedoch 250,00 € (brutto) pro betroffenem Produkt. In diesen Fällen ist zur ordnungsgemäßen Versicherungsabwicklung vom Mieter unverzüglich eine Anzeige zu erstatten, im Zweifel gegen Unbekannt, und an Renty weiterzuleiten.
(7) Für Schäden, die nicht von der Geräteversicherung gedeckt sind, insbesondere Schäden außerhalb des Versicherungsgebiets nach Absatz 9 sowie vom Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, haftet der Mieter in voller Höhe des tatsächlichen Schadens, ohne Begrenzung auf die Selbstbeteiligung.
(8) Reinigungs- und Schadenskosten: Wird das Equipment nicht in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zurückgegeben, ist Renty berechtigt, die erforderlichen Reinigungskosten sowie Kosten für Kratzer und sonstige Schäden nachträglich in Rechnung zu stellen. Die entsprechenden Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist, wird ein Mahnverfahren eingeleitet; die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde im gesetzlichen Rahmen.
(9) Versicherungsgebiet: Die Geräteversicherung von Renty gilt ausschließlich für Schäden, die innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz entstehen. Befindet sich das Equipment außerhalb dieses Gebiets, besteht kein Versicherungsschutz; der Mieter haftet in diesem Fall in vollem Umfang für sämtliche Schäden, Verluste oder Diebstähle. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment ausschließlich innerhalb des genannten Gebiets zu verwenden.
(1) Renty stellt dem Mieter funktionsfähiges, für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignetes Equipment bereit.
(2) Zeigt das Equipment bei Übergabe oder während der Mietzeit einen von Renty zu vertretenden Mangel, hat der Mieter dies Renty unverzüglich mitzuteilen, damit Renty Gelegenheit zur Abhilfe erhält (z. B. Austausch oder Bereitstellung eines gleichwertigen Geräts). Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
(3) Unterlässt der Mieter eine zumutbare und rechtzeitige Mängelanzeige, kann dies seine Ansprüche im gesetzlichen Rahmen mindern, soweit Renty dadurch die Möglichkeit zur Abhilfe genommen wird.
(1) Renty haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Renty oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Renty beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Renty oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Renty beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Renty auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Renty für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.
(5) Renty erbringt die Leistungen teilweise durch lokale Partnerbetriebe, die als Erfüllungsgehilfen von Renty tätig werden. Für deren Verschulden haftet Renty im Rahmen der vorstehenden Absätze. Kann eine Buchung nicht durchgeführt werden, gleich aus welchem Grund, erstattet Renty dem Kunden den bereits gezahlten Betrag; weitergehende Ansprüche richten sich nach den vorstehenden Absätzen.
(6) Höhere Gewalt: Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Renty (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Vorlieferanten, unvorhersehbare technische Defekte) nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, ist Renty für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
(7) Aufwandsentschädigung: Nimmt der Kunde die gebuchten Produkte oder Pakete nicht an, holt er sie nicht ab oder hält er vereinbarte Übergabe- oder Rückgabezeiten nicht ein, wird die vollständige Mietpauschale fällig. Zusätzlich kann Renty für die dadurch verursachte zusätzliche Arbeitszeit eine Aufwandsentschädigung je angefangener Stunde in Höhe des für Serviceleistungen am betreffenden Standort geltenden Stundensatzes verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(8) Haftung des Kunden für Folgeschäden: Der Kunde haftet für Schäden, die Renty durch verspätete Rückgabe, Beschädigung oder Verlust des Equipments entstehen. Gegenüber Unternehmern umfasst dies auch entgangene Umsätze aus der Nichtverfügbarkeit des Equipments für Folgeaufträge. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für solche Folgeschäden auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(9) Ergänzend für Unternehmer (B2B): Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von Renty für leichte Fahrlässigkeit auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag der vereinbarten Mietgebühr des betroffenen Auftrags begrenzt; die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechung ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 4 bleiben unberührt.
(10) Soweit die Haftung von Renty ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Renty.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unternehmer haben kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Renty DIP GmbH & Co KG, Klosterwiesgasse 7, Top 1-3, 8010 Graz, Österreich, E-Mail: office@renty-event.com, Telefon: +49 160 98293373 oder +43 316 231064) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts: Liegt der Mietbeginn bzw. der Termin der gebuchten Leistung innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist, beginnt Renty mit der Ausführung nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Mit der Buchung eines Termins innerhalb der Widerrufsfrist und der Bestätigung dieser AGB verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Renty mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung erlischt. Bei nur teilweiser Erbringung schuldet der Verbraucher im Fall des Widerrufs den oben genannten anteiligen Wertersatz.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt außerdem bei Verträgen über Equipment, das nach individuellen Wünschen des Kunden so zusammengestellt oder angefertigt wurde, dass es nicht anderweitig verwendet werden kann.
(4) Verhältnis zu den Stornierungsbedingungen: Macht der Verbraucher fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, gelten die Folgen dieses §10 (Rückzahlung, gegebenenfalls anteiliger Wertersatz). Die Stornierungsbedingungen nach §11 gelten nur für Stornierungen, die nicht oder nicht mehr vom Widerrufsrecht erfasst sind, insbesondere nach Ablauf der Widerrufsfrist oder bei Erlöschen des Widerrufsrechts.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An:
Renty DIP GmbH & Co KG
Klosterwiesgasse 7, Top 1-3
8010 Graz, Österreich
E-Mail: office@renty-event.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung/Buchung:
Beschreibung der Buchung: ____________________________________________
Buchungs- bzw. Auftragsnummer (falls vorhanden): ____________________
Gebucht am: __________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________________
Datum: _______________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
(1) Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht nach §10 kann der Kunde eine bestätigte Buchung stornieren. Für Stornierungen, die nicht oder nicht mehr vom Widerrufsrecht erfasst sind (siehe §10 Abs. 4), gelten die folgenden pauschalierten Stornogebühren als Schadenersatz:
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 0 % der Auftragssumme
Rücktritt bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn: 25 % der Auftragssumme
Rücktritt bei weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn: 50 % der Auftragssumme
Rücktritt bei weniger als 3 Tagen vor Mietbeginn: 75 % der Auftragssumme
Rücktritt bei weniger als 1 Tag vor Mietbeginn: 100 % der Auftragssumme
Bei gebuchter Lieferung gilt der vereinbarte Liefertag als Mietbeginn.
(2) Der Kunde kann nachweisen, dass Renty kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr entsprechend oder entfällt. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere das richterliche Mäßigungsrecht, bleiben unberührt.
(3) Storniert Renty eine Buchung nach §2 Abs. 5, erstattet Renty dem Kunden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück.
Renty verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags, zur Rechnungsstellung sowie zur vertragsbezogenen Kommunikation. Einzelheiten zur Verarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, zu den Empfängern und zu den Rechten des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung und weitere) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://renty-event.com/datenschutz. Werbliche Zusendungen, insbesondere ein Newsletter, erfolgen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Renty in Graz. Renty ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Verbraucherstreitbeilegung: Renty ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Renty DIP GmbH & Co KG
Klosterwiesgasse 7, Top 1-3
8010 Graz, Österreich
E-Mail: office@renty-event.com
Tel.: +49 160 98293373
Tel.: +43 316 231064
Website: www.renty-event.com
Geschäftsführer: André Deutsch
Firmenbuchnummer: 621548t, Landesgericht Graz
UID-Nummer: ATU81805637
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