Allgemeine Geschäftsbedingungen: Renty AGB
Stand: Januar 2025
§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Für das Vertragsverhältnis gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Dienstleistungen des Unternehmens Renty DIP GmbH & Co KG (im Folgenden als Vermieter bezeichnet): Es gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen. Bedingungen des Kunden, die unseren Verkaufsbedingungen widersprechen oder von diesen abweichen, werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen finden auch Anwendung, wenn wir eine Lieferung an den Kunden ohne Vorbehalt durchführen, obwohl wir von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden Kenntnis haben. Jegliche Vereinbarungen, die zur Durchführung dieses Vertrages zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, müssen schriftlich in diesem Vertrag festgehalten werden.
§2 Angebot und Vertragsleistung
(1) Die Vertragserfüllung beginnt mit der verbindlichen Buchung durch den Kunden (selbstständig via Website-Buchungssystem oder durch Angebotsannahme per E-Mail) und der Bestätigung durch den Vermieter.
(2) Sobald der Kunde eine Buchung über das Buchungssystem von Renty auf der Webseite vornimmt, ist diese unmittelbar verbindlich. Die Buchung wird wirksam, sobald die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Webseite akzeptiert werden und der Bestellprozess abgeschlossen ist. In Ausnahmefällen behalten wir uns das Recht vor, einzelne Vermietungen zu stornieren. Solche Fälle könnten z.B. durch Krankheitsfälle, Ausfälle von Equipment oder einer nicht realisierbaren Buchung durch den Kunden (zu kurzfristige Buchung, Ein-Tages-Miete bei Versand etc.) eintreten.
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, eine unverbindliche Anfrage für einen Mietvertrag über E-Mail, Telefon, WhatsApp oder in schriftlicher Form zu stellen. Basierend auf diesen Informationen wird ein persönliches Angebot erstellt und dem Kunden zugesandt, welches durch dessen Vertragsannahme angenommen werden kann. Unsere Angebote sind zwei Wochen lang gültig, und der Termin wird für die im Angebot angegebene Frist reserviert. Buchungen, die der Kunde über das Buchungssystem auf unserer Webseite vornimmt, sind sofort verbindlich und werden wirksam, sobald der Vertrag versendet wird. Falls keine Frist angegeben ist, gilt eine Reservierungszeit von zwei Wochen. Wir behalten uns das Recht vor, Reservierungen in Ausnahmefällen zu stornieren.
(4) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung des im Vertrag spezifizierten Equipments und des dazugehörigen Zubehörs im Rahmen eines Mietvertrages, für den ein Mietpreis zu entrichten ist. Sofern zusätzlich die Optionen „Lieferung & Installation“ und/oder „Eventbetreuung“ gebucht werden, umfasst der Vertrag auch die Lieferung, den Aufbau, die Inbetriebnahme, die Betreuung während der Veranstaltung sowie den späteren Abbau und die Abholung des Equipments. Für diese Zusatzleistungen fallen gesonderte Gebühren gemäß den vereinbarten Konditionen an.
(5) 24h Mietrhythmus: Unter „einem Tag“ Miete wird die Dauer von 24 Stunden verstanden, zum Beispiel von 18:00 Uhr bis 18:00 Uhr des Folgetages.
§3 Zahlungsbedingungen und Preise
(1) Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung vermerkt, basiert der Mietpreis auf der im Vertrag oder Buchungssystem angegebenen voraussichtlichen Mietdauer. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstands führt nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises. Der Mietpreis muss im Voraus bezahlt werden.
(2) Der Kunde kann nur dann mit eigenen Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Zahlungen über PayPal: Der Verleih Renty bevorzugt Zahlungen über die Option „Freunde & Familie“. Zahlungen über die Option „Dienstleistungen“ werden ebenfalls akzeptiert, jedoch trägt der Kunde die dabei anfallenden Kosten (siehe PayPal-Gebühren). Diese Kosten werden von etwaigen Rückzahlungen abgezogen.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, vor dem Mietbeginn die Identität des Kunden zu überprüfen. Dies kann durch Überprüfung eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Führerschein) oder eines vergleichbaren Dokuments oder durch ein Verifizierungsverfahren eines Drittanbieters erfolgen. Zweck dieser Maßnahme ist ausschließlich die Verhinderung von Betrug. Die dabei erhobenen Daten werden gemäß der DSGVO behandelt und können auf Anfrage des Kunden gelöscht werden, falls sie nicht mehr benötigt werden.
§4 Rechnungslegung
(1) Alle Online-Buchungen über die Plattform von Renty erfolgen ausschließlich auf Basis einer Vorauszahlung. Der Gesamtbetrag enthält die jeweils geltende Mehrwertsteuer gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften.
(2) Ist der Leistungsempfänger (Kunde) Unternehmer und außerhalb von Österreich ansässig, gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Die Steuerschuld geht gemäß Art. 196 der MwSt-Richtlinie 2006/112/EG auf den Leistungsempfänger über. Bei entsprechend qualifizierten Unternehmen mit gültiger UID-Nummer wird eine Nettorechnung ohne ausgewiesene Vorsteuer ausgestellt. In diesem Fall wird die im Voraus gezahlte Mehrwertsteuer mit demselben Zahlungsmittel erstattet, das auch für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die entsprechende Nettorechnung enthält einen Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren).
(3) Mit Abschluss der Buchung erkennen die Kunden diese Regelung ausdrücklich an.
§5 Rücktritt und Stornierungen
(1) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen, sofern die Leistung nicht vollständig erbracht wurde. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Stornierungsbedingungen gemäß der untenstehenden Staffelung.
(2) Im Falle eines Rücktritts nach Ablauf des Widerrufsrechts berechnen wir folgende Stornierungsgebühren:
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 0 % der Auftragssumme
Rücktritt bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn: 25 % der Auftragssumme
Rücktritt bei weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn: 50 % der Auftragssumme
Rücktritt bei weniger als 3 Tagen vor Mietbeginn: 75 % der Auftragssumme
Rücktritt bei weniger als 1 Tag vor Mietbeginn: 100 % der Auftragssumme.
Für Lieferungen wird der im Vertrag festgelegte Versandtag als Beginn der Mietzeit angesehen.
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der tatsächliche Schaden deutlich geringer ist als die festgelegte Pauschale. In einem solchen Fall entfällt die Entschädigung entsprechend dem nachgewiesenen geringeren Schaden.
§6 Verlust und Schäden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das erhaltene Equipment unmittelbar nach Erhalt auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen und seine Funktionsfähigkeit zu testen. Eventuell vorhandene Schäden sollen in einem speziell dafür vorgesehenen und vom Kunden zu unterzeichnenden Protokoll festgehalten werden, woraufhin das Equipment zurückgegeben werden kann.
(2) Für die Lieferung des Equipments trägt der jeweilige Lieferant bzw. Paketdienstleister die Haftung. Sobald das Equipment ordnungsgemäß übernommen wird (sei es durch Versand mit einem Paketdienstleister, Lieferung durch den Vermieter bzw. Subunternehmer oder Abholung durch den Mieter), liegt die Haftung für Schäden beim Kunden.
(3) Während der Nutzungsdauer muss das Equipment sorgfältig behandelt werden. Es ist so zu verwenden, dass es keine Behinderung für Personen oder Objekte darstellt, nicht auf Durchgangswegen platziert wird und keine Notausgänge blockiert. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden am gemieteten Equipment, die durch unsachgemäße Nutzung, fahrlässiges Verhalten, vorsätzliche Beschädigung oder Missachtung von Sicherheits- und Nutzungsvorschriften entstehen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Equipment ausschließlich gemäß den vorgesehenen Verwendungszwecken und Sicherheitsvorschriften genutzt wird. Schäden, die durch Umwelteinflüsse wie Wasser, Feuer, extreme Wetterbedingungen oder vergleichbare Einflüsse entstehen, trägt der Kunde, sofern diese auf eine nicht sachgerechte Nutzung oder unzureichende Vorsichtsmaßnahmen zurückzuführen sind.
(4) Schäden, die durch Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden verursacht werden, sind nicht durch eventuell bestehende Versicherungen gedeckt. In solchen Fällen haftet der Kunde uneingeschränkt für die Reparaturkosten, Ersatzkosten oder sonstige entstehende Kosten.
(5) Schäden bis zu 250,00 € (pro Produkt) werden direkt von den Mieter:innen getragen. Bei Schäden über 250,00 € (pro Produkt) zahlen Mieter:innen diesen Betrag als Selbstbeteiligung, der Rest wird von der eventuell bestehenden Geräteversicherung übernommen, falls die Bedingungen erfüllt sind.
(6) Bei Schäden durch Diebstahl trotz ausreichender Sicherung des Equipments (z.B. versperrtes Türschloss), Diebstahl aus Kfz sowie Raub gilt eine erhöhte Selbstbeteiligung von 25 Prozent des Schadenbetrages, mindestens in Höhe der generell vereinbarten Selbstbeteiligung (250,00 € pro Produkt). In solchen Fällen ist zur ordnungsgemäßen Versicherungsabwicklung eine Anzeige zu erstatten und an den Vermieter weiterzuleiten, im Zweifel gegen Unbekannt.
(7) Der Vermieter behält sich das Recht vor, nachträglich Reinigungskosten oder Kosten für Kratzer sowie äußere Schäden in Rechnung zu stellen, wenn das Equipment nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieses Zeitraums, wird ein Mahnverfahren eingeleitet und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden ebenfalls dem Kunden in Rechnung gestellt.
(8) Der Kunde haftet unter anderem für folgende Schäden:
Schäden, die durch den Transport des Equipments durch den Kunden entstehen.
Schäden, die durch Missachtung der Sicherheitshinweise der Produkte entstehen.
Schäden, die durch eine nicht zweckgemäße Verwendung entstehen.
§7 Nichterfüllung und Haftung
(1) Falls der Kunde die gemieteten Produkte oder Pakete nicht annimmt, nicht abholt oder die vereinbarten Übergabezeiten nicht einhält, wird die vollständige Mietpauschale fällig. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro pro Stunde für die durch das Verhalten des Kunden verursachte zusätzliche Arbeitszeit erhoben. Diese Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist, wird ein Mahnverfahren eingeleitet und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
(2) Der Kunde haftet für alle finanziellen Einbußen, die durch verspätete Rückgabe, Beschädigung oder den Verlust des gemieteten Equipments entstehen. Dies umfasst insbesondere entgangene Umsätze des Vermieters bzw. der jeweiligen Subunternehmer aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Equipments für Folgeaufträge. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach den konkret entstandenen Schäden sowie etwaigen Folgekosten.
(3) Die Haftung der Renty DIP GmbH & Co KG beschränkt sich auf die Bereitstellung der Buchungsplattform und die Vermittlung von Mietverträgen zwischen Kunden und Subunternehmern. Für Fehler, Versäumnisse oder Schäden, die durch Subunternehmer verursacht werden, übernimmt die Renty DIP GmbH & Co KG keine Haftung. Der jeweilige Subunternehmer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung und Abwicklung der Mietverträge sowie für alle damit verbundenen Pflichten. Sollte ein Auftrag wegen Fehlern des Subunternehmers nicht durchgeführt werden können, wird dem jeweiligen Kunden der bereits gezahlte Mietpreis des Auftrags zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Eine Haftung der Renty DIP GmbH & Co KG bei höherer Gewalt oder Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. Equipmentausfall durch vorherige Mieter oder Versäumnisse der Subunternehmer) ist ausgeschlossen, es sei denn, die Renty DIP GmbH & Co KG handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
(4) Sollte ein Auftrag aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Renty DIP GmbH & Co KG oder der Subunternehmer liegen, nicht durchgeführt werden können (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Ausfälle von Paketdienstleistern oder unerwartete technische Defekte), wird dem Kunden der bereits gezahlte Mietpreis zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Renty DIP GmbH & Co KG oder der jeweilige Subunternehmer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig
(5) Für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern gilt: Die Renty DIP GmbH & Co KG sowie die jeweiligen Subunternehmer schließen jegliche Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden aus, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Gesamthaftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag der vereinbarten Mietgebühr begrenzt.
(6) Für Verbraucher gilt: Ein vollständiger Haftungsausschluss ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig. Die Renty DIP GmbH & Co KG sowie die Subunternehmer haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Equipments durch den Kunden entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht.
§8 Versandservice
(1) Das Unternehmen Renty bietet einen Versandservice in Kombination mit der Vermietung der Mietgegenstände. Da es sich bei der Equipment-Vermietung um ein Termingeschäft handelt, wird darauf hingewiesen, dass keine Verantwortung dafür übernommen werden kann, ob der Kunde zum Zustellzeitpunkt der von DHL ausgeführten Lieferung vor Ort ist und das Paket rechtzeitig annehmen kann.
(2) Im Falle einer versäumten Lieferung oder einer nicht rechtzeitigen Annahme durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung der Mietkosten.
(3) Die Mietgegenstände sind am letzten Tag des Mietzeitraumes oder am nächstmöglichen Werktag zurückzusenden. Andernfalls werden die auf unserer Website beschriebenen üblichen Tagesmietpreise, abhängig von der verursachten Verzögerung verrechnet.
§9 Drohne & Kamera
(1) Die Vermietung einer Drohne erfolgt ausschließlich zum Zweck der Herstellung von Luftbildaufnahmen des Privatgrunds des Mieters.
(2) Die Drohnen von „DJI“ dürfen bis zu einer max. Flughöhe von 25 m geflogen werden. Bis zu dieser Höhe liegt die Bewegungsenergie bei ≤ 79 Joule. Sie unterliegt daher nicht der Anwendung des Luftfahrtgesetzes (§ 24d LFG). Sollte die Drohne seitens des Mieters/der Mieterin außerhalb dieser Grenzen betrieben werden, haftet der Mieter/die Mieterin für alle dadurch eintretenden Folgen. Es muss darauf geachtet werden, dass durch den Betrieb der Drohne keine Personen oder Sachen gefährdet werden (§ 24d LFG).
(3) Der Mieter/die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass durch den Betrieb der Drohne ihm/ihr gegenüber Ansprüche Dritter entstehen können; insbesondere:
3.1 Eigentumsfreiheits- und Besitzstörungsansprüche:
Bei Überfliegen eines fremden Grundstückes kann der Eigentümer des überflogenen Grundstückes Eigentumsfreiheits- bzw. Besitzstörungsklage gegen den Mieter/die Mieterin der Drohne erheben.
3.2 Persönlichkeitsrechte:
Werden mit der auf der Drohne befestigten Kamera bzw. allgemein mit gemieteten Kameras Foto- oder Filmmaterial aufgenommen, auf welchem andere Personen identifizierbar sind, werden diese Personen in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt. Bei Veröffentlichung oder Verbreitung der Aufnahme(n) liegt zudem eine Verletzung von § 78 Urheberrechtsgesetz vor. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch ein Medium im Sinne des Mediengesetzes kann ein Ersatzanspruch gemäß §§ 6ff Mediengesetz bestehen.
(4) Datenschutz:
Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes sind zu beachten. Die Aufnahme von Fotos oder Videos von Personen stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinn der DSGVO dar. Solche Fotos und Videos dürfen grundsätzlich nur für privates Dokumentationsinteresse, das nicht auf identifizierende Erfassung unbeteiligter Personen oder die gezielte Erfassung von Objekten, die sich zur mittelbaren Identifizierung solcher Personen eignen, verarbeitet werden. Jedenfalls unzulässig ist eine Bildaufnahme ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person in deren höchstpersönlichem Lebensbereich.
(5) Strafrecht:
Der Mieter/die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass bei Betrieb der Drohne strafrechtlich relevante Handlungen erfolgen können (z.B. Sachbeschädigung [§ 125 Strafgesetzbuch], fahrlässige Körperverletzung [§ 88 StGB], beharrliche Verfolgung [§ 107 a StGB]).
(6) Schad- und Klagloshaltung:
Der Mieter/Die Mieterin hält den Vermieter hinsichtlich aller sich aus der unrechtmäßigen Nutzung oder nicht dem Zweck der Vermietung (Punkt 1) der Drohne oder Kamera ergebenden Ansprüche Dritter schad- und klaglos. Der Mieter/Die Mieterin bestätigt, dass er/sie diese Zusatzvereinbarung gelesen und verstanden hat und dass er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(7) Weitergabe Verbot:
Die Drohne darf ausschließlich vom Mieter geflogen werden. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§10 Widerrufsrecht
(1) Kunden steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu:
Sie sind berechtigt, innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses und ohne die Nennung von Gründen, den Vertrag schriftlich zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Stornierung die Rückzahlung des Mietpreises abhängig von den geltenden Stornierungsfristen sein kann, was zur Folge haben könnte, dass nicht der gesamte Mietpreis zurückerstattet wird. Um Ihr Widerrufsrecht wahrzunehmen, müssen Sie uns auf eine eindeutige Weise schriftlich oder telefonisch kontaktieren. Hierbei werden sowohl E-Mail als auch telefonische Kontaktaufnahme akzeptiert.
(2) Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt in den folgenden Fällen:
(a) Wenn der Kunde zugestimmt hat bzw. durch eigene Buchung und damit verbundener Terminwahl ausgewählt hat, dass die Dienstleistung (z. B. Lieferung, Installation, Eventbetreuung) vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird und durch akzeptieren der AGB bestätigt hat, dass ihm bewusst ist, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
(b) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von Equipment, das nach den spezifischen Wünschen des Kunden individuell zusammengestellt wurde und nicht anderweitig verwendet werden kann.
(c) Wenn der Vertrag auf die Bereitstellung von Equipment für einen bestimmten Termin oder Zeitraum abzielt, entfällt das Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die zu einem spezifischen Datum erbracht werden müssen.
(3) Folgen des Widerrufsrecht
Wenn Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen geleisteten Zahlungen zurück, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht greift. Die Rückzahlung erfolgt unter Berücksichtigung der in unseren Stornierungsfristen und -bedingungen festgelegten Konditionen. Dies bedeutet, dass eine vollständige Rückerstattung nur dann erfolgt, wenn keine Leistungen bereits erbracht oder Stornierungsfristen überschritten wurden. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem wir Ihre Mitteilung über den Widerruf des Vertrags erhalten haben. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart. Falls die Stornierungsfristen eingehalten wurden, entstehen für die Rückzahlung keine zusätzlichen Gebühren.
§11 Gerichtsstand
Falls der Kunde Kaufmann ist, wird der Geschäftssitz von Renty als Gerichtsstand festgelegt. Jedoch behalten wir uns das Recht vor, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung.
§12 Datenschutz und personenbezogene Daten
In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen wir darauf hin, dass wir Ihre persönlichen Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, für die Erstellung von Verträgen, Rechnungen und für geschäftliche Kommunikation nutzen. Diese Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich, um unsere Dienstleistungen zu erbringen und unseren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Für weitere Informationen zum Umgang mit und Schutz Ihrer persönlichen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter [https://rentyourparty.at/datenschutzerklarung/]. Hier finden Sie auch Angaben zu Ihren Rechten bezüglich Ihrer Daten und wie Sie diese Rechte wahrnehmen können.
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