Ein Public Viewing ist lizenzpflichtig, sobald es öffentlich zugänglich ist. Nötig sind dann die Lizenz des Rechteinhabers für die Übertragung, die Anmeldung bei GEMA oder AKM für die Musik und je nach Größe eine Genehmigung der Gemeinde. Für nicht-kommerzielle Veranstaltungen ist die Übertragungslizenz meist kostenfrei, GEMA und AKM werden trotzdem fällig. Der Ratgeber zeigt alle Posten, Fristen und die Grenze zwischen privat und öffentlich.

Auf einen Blick
Ein Public Viewing wird lizenzpflichtig, sobald es öffentlich zugänglich ist. Dann brauchst du drei Dinge: die Lizenz des Rechteinhabers für die Übertragung, die Anmeldung bei GEMA oder AKM für die Musik und je nach Größe eine Genehmigung der Gemeinde. Bei nicht-kommerziellen Veranstaltungen ist die Übertragungslizenz meist kostenfrei, GEMA und AKM werden trotzdem fällig. Rein private Runden im eigenen Garten bleiben außen vor.
Dieser Ratgeber gilt turnierunabhängig. Er beschreibt, was bei jeder öffentlichen Übertragung eines Fußballspiels anfällt, egal ob Weltmeisterschaft, Europameisterschaft, Champions League oder Bundesliga. Er ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung, Tarife und Reglements ändern sich.
Vier Posten können anfallen. Welche davon dich betreffen, entscheidet sich an der Frage öffentlich oder privat und daran, ob du mit der Übertragung Geld verdienst.
| Posten | Nicht-kommerziell | Kommerziell |
|---|---|---|
| ⚽ Lizenz des Rechteinhabers | meist kostenfrei, Anmeldung trotzdem nötig | gebührenpflichtig, gestaffelt nach Kapazität |
| 🎵 GEMA (Deutschland) | nach Fläche und Zuschauerzahl | nach Fläche und Zuschauerzahl |
| 🎶 AKM (Österreich) | nach Fassungsraum und Eintrittspreis | nach Fassungsraum und Eintrittspreis |
| 🌙 Genehmigung nach 22 Uhr | je nach Gemeinde, teils gebührenfrei | je nach Gemeinde, meist mit Gebühr |
Die GEMA entfällt nie, auch wenn die Übertragungslizenz kostenlos ist. Das sind zwei getrennte Rechte.

Bevor du dich um eine Lizenz kümmerst, klärst du diese eine Frage. Erst ab einer öffentlichen Veranstaltung greifen Lizenzpflicht und Gebührenpflicht, und die Einordnung entscheidet über alles Weitere.
Rechtlich öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn sie einem nicht klar begrenzten Personenkreis zugänglich ist. In der Praxis helfen fünf Fragen: Kann theoretisch jeder kommen, auch ohne persönliche Einladung? Kennen sich die Gäste untereinander kaum? Hast du mit Plakaten, einem Social-Media-Post oder einer Anzeige geworben? Findet es an einem Ort mit Publikumsverkehr statt, also Biergarten, Lokal, Vereinsheim mit offener Tür oder Marktplatz? Und wie viele Menschen erwartest du? Ab etwa 30 Gästen wird die Argumentation für privat schwierig. Ein Ja bei einer dieser Fragen genügt oft schon.
Sportverein. Zeigt ein Verein Spiele im Clubhaus ausschließlich für Mitglieder, kann das als nicht-öffentlich gelten. Sobald Nicht-Mitglieder kommen dürfen oder Getränke verkauft werden, kippt die Einordnung.
Gastronomie. Eine Bar, die im normalen Betrieb Spiele zeigt, ist grundsätzlich öffentlich. Für die Lizenzfrage zählt dann, ob durch die Übertragung zusätzliche Einnahmen entstehen, etwa durch Eintritt, Sponsoring oder Preisaufschläge.
Firmengelände. Ein reines Mitarbeiter-Event ohne externe Gäste kann privat sein. Sobald Kunden oder Publikum Zutritt haben, ist es öffentlich.
Im Zweifel anmelden
Eine nachträgliche Meldung ist regelmäßig teurer als eine rechtzeitige. Wer unsicher ist, ruft bei der Gemeinde an und meldet im Zweifel lieber an.
Das Recht am Spiel selbst gehört nicht dem Sender, sondern dem Veranstalter des Wettbewerbs: der FIFA bei einer Weltmeisterschaft, der UEFA bei Europameisterschaft und Champions League, der DFL bei der Bundesliga. Wer ein Spiel öffentlich zeigt, braucht dessen Erlaubnis, unabhängig davon, dass das Programm ohnehin gesendet wird.
Für große Turniere richtet der Rechteinhaber üblicherweise ein eigenes Anmeldeportal ein. Zur Weltmeisterschaft 2026 lief das über publicviewing.fifa.org. Vor jedem Turnier lohnt der Blick auf die offizielle Seite des jeweiligen Verbands, weil sich Kategorien und Fristen von Turnier zu Turnier ändern.
Nicht-kommerziell heißt: kein Eintritt, kein Sponsoring, keine Preisaufschläge. Das trifft auf Vereine, Schulen, Gemeinden und auf Gastronomen zu, die im normalen Betrieb Spiele zeigen. Hier fällt in der Regel keine Lizenzgebühr an, solange die Auflagen eingehalten werden: Live-Übertragung über das offizielle Signal, keine Bearbeitung des Bildes, keine Verwendung der Verbandslogos.
Kommerziell wird es, sobald du Eintritt verlangst, Sponsoren einbindest, einen Mindestverzehr festlegst, Reservierungsgebühren nimmst oder mit der Übertragung gezielt wirbst. Dann ist eine kostenpflichtige Lizenz nötig, deren Höhe sich meist nach der Zuschauerkapazität richtet. Der gewöhnliche Verkauf von Speisen und Getränken zählt normalerweise noch nicht dazu.
Eine dritte Kategorie betrifft sehr große nicht-kommerzielle Events. Ab mehreren tausend erwarteten Zuschauern verlangen die Verbände auch dann eine formale Lizenz, wenn sie kostenlos bleibt.

Läuft ein Spiel nur über einen Bezahlanbieter, brauchst du zusätzlich einen Vertrag, der die öffentliche Wiedergabe ausdrücklich erlaubt. Ein privates Streaming-Abo deckt das nicht ab, auch nicht im Vereinsheim und auch nicht, wenn keine Gebühr verlangt wird. Die Anbieter haben dafür eigene Gastronomie-Tarife, die deutlich über dem Privatpreis liegen und die du gesondert abschließen musst. Bei Spielen im frei empfangbaren Fernsehen stellt sich diese Frage nicht.
In der Praxis ist das der häufigste Grund, warum ein geplantes Public Viewing kurzfristig platzt: Die Behörde ist informiert, die Technik steht, und dann läuft das entscheidende Spiel doch nicht im frei empfangbaren Fernsehen. Prüfe deshalb früh, welcher Sender welche Partie zeigt.
Die GEMA-Gebühr fällt an, sobald du eine Übertragung öffentlich zeigst, denn im Programm läuft geschützte Musik. Sie ist unabhängig von der Übertragungslizenz und entfällt auch dann nicht, wenn diese kostenlos ist. Den konkreten Betrag rechnest du vorab mit dem GEMA-Rechner aus.
Zwei Tarife kommen in Frage. Der Tarif FS gilt für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen und ist der Standardfall. Bis 106 cm Bilddiagonale wird pro Gerät abgerechnet, bei Großbildschirmen und Leinwänden nach Veranstaltungsfläche. Der Tarif U-ST greift bei Veranstaltungen im Freien ohne Eintrittsgeld und rechnet ebenfalls nach Fläche ab.
Die Größenordnung: Ein einzelnes TV-Gerät in einer Bar liegt für einen Turnierzeitraum im niedrigen zweistelligen Bereich, eine Leinwand je nach Fläche im zwei- bis dreistelligen. Bei Großturnieren verhandeln Branchenverbände wie der DEHOGA regelmäßig Sondertarife für die Gastronomie, ein Anruf beim eigenen Verband lohnt sich also. Wer nicht anmeldet und auffliegt, zahlt nach den GEMA-Bedingungen deutlich mehr als den regulären Satz.
In Österreich übernimmt die AKM die Rolle der GEMA. Jede öffentliche Aufführung geschützter Musik ist meldepflichtig, und das schließt die Musik in einer TV-Übertragung ein. Für die Kalkulation gibt es den AKM-Rechner.
Die AKM trennt Dauerveranstaltungen von Einzelveranstaltungen. Wer als Gastronom bereits einen laufenden Vertrag für TV-Wiedergabe hat, meldet nur die Änderung, etwa den Wechsel von Bildschirm auf Leinwand. Für eine Einzelveranstaltung gilt nach dem autonomen Tarif eine Anmeldung mindestens drei Tage vor dem Termin. Die Gebühr ergibt sich aus einem Faktor für den Fassungsraum multipliziert mit dem Eintrittspreis, bei freiem Eintritt greifen Mindestpauschalen. Vereine und Mitglieder von Verbänden kommen über Gesamtverträge an ermäßigte Tarife.
In der Schweiz ist die SUISA zuständig. Die Struktur ähnelt GEMA und AKM, die Sätze unterscheiden sich.
Neben den Rechten kommt die Behörde. In Deutschland ist das Ordnungsamt zuständig, in Österreich die Gemeinde, das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft. Für größere Veranstaltungen im Freien braucht es meist eine Veranstaltungsanmeldung, oft ein Sicherheitskonzept und eine Abstimmung mit Feuerwehr und Polizei. Beim Brandschutz gilt auch für kleine Events: Fluchtwege frei, Feuerwehrzufahrt gesichert.
Der Punkt, an dem die meisten Public Viewings scheitern, ist die Uhrzeit. Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe, und ein Spiel mit spätem Anpfiff endet regelmäßig danach. Dafür brauchst du eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde, mit vier bis acht Wochen Vorlauf. Welche Dezibel-Werte gelten, wie der Antrag aussieht und was du sonst gegen Beschwerden tun kannst, steht ausführlich im Ratgeber zu Musik nach 22 Uhr und der Ausnahme von der Nachtruhe.
Die Nachfrage nach Public Viewing folgt dem Turnierkalender. Wer früh plant, hat bei Behörden und Technik die freie Auswahl.
| Turnier | Wann | Wo | Rechteinhaber |
|---|---|---|---|
| Frauen-Weltmeisterschaft | 24. Juni bis 25. Juli 2027 | Brasilien | FIFA |
| Europameisterschaft | Juni und Juli 2028 | Großbritannien und Irland | UEFA |
| Champions League | Finale jedes Jahr im Frühsommer | wechselnd | UEFA |
| Bundesliga und Liga-Betrieb | Saison von August bis Mai | national | DFL und Ligaverbände |
Stand September 2026. Vor der Planung die offiziellen Termine beim Verband gegenprüfen.
| Was | Wer braucht es | Vorlauf |
|---|---|---|
| 🏆 Lizenz des Rechteinhabers | alle öffentlichen Übertragungen, kostenpflichtig ab kommerziell | 4-6 Wochen |
| 🎵 GEMA oder AKM | jede öffentliche Wiedergabe | vor dem Event, AKM mindestens 3 Tage |
| 🏛️ Ordnungsamt oder Gemeinde | größere Events und alles im Freien | 4-8 Wochen |
| 🌙 Ausnahme von der Nachtruhe | alles, was nach 22 Uhr läuft | 4-8 Wochen |
| 📺 Vertrag für öffentliche Wiedergabe | Spiele, die nur über Bezahlanbieter laufen | vor dem Event |
Sind die Formalitäten geklärt, geht es an Standort, Technik und Ablauf. Wie du ein Public Viewing von der Location bis zum Spieltag planst, steht im Leitfaden zum Organisieren eines Public Viewings. Die passende Technik für Public Viewing gibt es kautionsfrei und mit inkludierter Versicherung bei Renty.
Brauche ich für 30 Leute im Garten eine Lizenz?
Bei einer rein privaten Feier im eigenen Garten, mit persönlich eingeladenen Gästen und ohne Eintritt, brauchst du weder eine Übertragungslizenz noch eine Anmeldung bei GEMA oder AKM. Sobald du öffentlich einlädst, etwa mit einem Social-Media-Post für die ganze Nachbarschaft, kippt die Einordnung und beides wird fällig. Im Zweifel lieber anmelden, das ist günstiger als eine Nachmeldung.
Muss ich ein Public Viewing anmelden?
Sobald es öffentlich ist, ja, und zwar an drei Stellen: beim Rechteinhaber des Wettbewerbs für die Übertragung, bei GEMA oder AKM für die Musik und bei der Gemeinde, wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet oder eine gewisse Größe erreicht. Die drei Anmeldungen sind voneinander unabhängig, eine ersetzt die andere nicht.
Was passiert, wenn ich die GEMA-Anmeldung vergesse?
Die GEMA darf bei nicht angemeldeten Veranstaltungen den doppelten Tarifsatz plus Kontrollspesen berechnen, in Österreich gilt bei der AKM dasselbe Prinzip. Nachzahlen ist damit immer deutlich teurer als die rechtzeitige Anmeldung. Das betrifft auch kleine Abende in der Gastronomie, nicht nur große Events.
Was kostet ein Public Viewing an Gebühren?
Für ein nicht-kommerzielles Public Viewing in der Gastronomie mit Leinwand, ohne Eintritt und ohne Sponsoring liegt der Hauptposten bei GEMA oder AKM und bewegt sich je nach Fläche im zwei- bis dreistelligen Bereich. Die Übertragungslizenz ist in diesem Fall meist kostenfrei. Dazu können kommunale Gebühren kommen. Verbindlich sind nur die Angaben der jeweiligen Stelle.
Ab wann gilt ein Public Viewing als kommerziell?
Kommerziell wird es, sobald durch die Übertragung zusätzliche Einnahmen entstehen: Eintritt, verpflichtende Unkostenbeiträge, Sponsoren, die dafür werblich auftreten, Mindestverzehr oder Reservierungsgebühren. Der gewöhnliche Verkauf von Speisen und Getränken zählt normalerweise nicht dazu. Weil die Übergänge fließend sind, lässt du den Event-Typ am besten vorab beim Rechteinhaber prüfen.
Darf ich ein Public Viewing über mein Streaming-Abo zeigen?
Nein. Ein privates Abo erlaubt nur die private Wiedergabe, auch dann nicht öffentlich, wenn du keinen Eintritt verlangst. Anbieter, deren Spiele hinter einer Bezahlschranke liegen, bieten dafür eigene Gastronomie-Tarife an, die gesondert abgeschlossen werden müssen. Bei Spielen im frei empfangbaren Fernsehen stellt sich die Frage nicht.
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