Die Nachtruhe beginnt in Deutschland und Österreich üblicherweise um 22 Uhr, ein einheitliches Bundesgesetz gibt es dazu aber nicht. Wer länger laut feiern will, braucht eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Der Ratgeber zeigt die Richtwerte nach Gebietstyp, die Regel für seltene Ereignisse, den Weg zum Antrag und die Maßnahmen, mit denen sich der Pegel bei den Nachbarn wirklich senken lässt.

Auf einen Blick
Die Nachtruhe beginnt in Deutschland und Österreich üblicherweise um 22 Uhr, ein bundesweit einheitliches Gesetz dazu gibt es aber in keinem der beiden Länder. In Deutschland regeln das die Landes-Immissionsschutzgesetze und die Gemeinden, in Österreich nennen die Landesgesetze nicht einmal eine Uhrzeit. Wer nach 22 Uhr laut feiern will, braucht deshalb eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Sie stützt sich auf die Regel für seltene Ereignisse, mit der nachts am Nachbarhaus bis zu 55 dB(A) zulässig sein können statt der sonst üblichen 40 dB(A) im Wohngebiet.
Ab 22 Uhr darfst du niemanden mehr erheblich stören. Das ist nicht allein eine Frage der Uhrzeit, sondern des Lärmpegels, der am Fenster der Nachbarn ankommt. Wer beides auseinanderhält, versteht auch, warum eine Feier um 23 Uhr genehmigt wird und eine andere um 21 Uhr zur Anzeige führt.
Es gibt kein Bundesgesetz, das die Nachtruhe für Feiern festlegt. Den Rahmen setzt das Bundes-Immissionsschutzgesetz, die konkreten Zeiten stehen in den Landes-Immissionsschutzgesetzen und in den Verordnungen der Gemeinden. In Nordrhein-Westfalen heißt es in § 9 LImSchG wörtlich: "Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind." Berlin formuliert es in § 3 LImSchG Bln fast identisch. Bundesweit greift zusätzlich § 117 OWiG gegen unzulässigen Lärm, mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro.
22 Uhr ist also der verlässliche Standard, die Details stehen in der Verordnung deiner Gemeinde. Ein Anruf beim Ordnungsamt klärt in fünf Minuten, was am Veranstaltungsort gilt.

Lärm ist in Österreich Landessache, und die Landesgesetze arbeiten mit einem unbestimmten Begriff statt mit einer Uhr. § 1 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes lautet vollständig: "Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung." Eine Uhrzeit kommt darin nicht vor. Dasselbe Muster findet sich im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, im Niederösterreichischen Polizeistrafgesetz und im Tiroler Landes-Polizeigesetz.
Die konkreten Ruhezeiten legen die Gemeinden per Verordnung fest. Auch der Strafrahmen ist unterschiedlich: In der Steiermark sind nach § 4 StLSG bis zu 5.000 Euro möglich, in Wien bis zu 700 Euro, in Niederösterreich und Tirol bis zu 220 Euro. Wer in Österreich plant, fragt deshalb immer bei der Gemeinde nach und nicht im Landesgesetz.
Für Feste, Live-Musik und Veranstaltungen im Freien gilt in Deutschland nicht die TA Lärm, sondern die Freizeitlärm-Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz. Gemessen wird nicht an deiner Box, sondern draußen vor dem Fenster der Nachbarn. Daran beurteilt eine Behörde deine Veranstaltung.
| Gebietstyp | Tags | Ruhezeit | Nachts |
|---|---|---|---|
| 🏡 Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
| 🏠 Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 50 dB(A) | 40 dB(A) |
| 🏘️ Kern-, Dorf- und Mischgebiet | 60 dB(A) | 55 dB(A) | 45 dB(A) |
| 🏢 Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 60 dB(A) | 50 dB(A) |
| 🏥 Kurgebiet und Kliniken | 45 dB(A) | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Richtwerte außen nach der Freizeitlärm-Richtlinie. Tags werktags 8-20 Uhr, Ruhezeit 6-8 und 20-22 Uhr, nachts 22-6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen kommt 13-15 Uhr dazu.
Das sind Richtwerte und keine harten Grenzen. Behörden wägen ab, wie oft, wie lange und zu welcher Zeit die Geräusche auftreten. Vorschriften, kommunale Regelungen und die Rechtslage vor Ort entscheiden gemeinsam, was zulässig ist.
Hier liegt der eigentliche Spielraum. Die Freizeitlärm-Richtlinie kennt eine Ausnahme für seltene Ereignisse: An höchstens 18 Kalendertagen pro Jahr dürfen am Nachbargebäude tagsüber 70 dB(A) und nachts 55 dB(A) erreicht werden, einzelne Spitzen bis 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts. Der Unterschied zwischen 40 und 55 dB(A) klingt klein, ist aber in der Wahrnehmung ungefähr eine Verdreifachung der Lautstärke.
Genau darauf stützt sich eine Ausnahmegenehmigung. Sie erfindet keine neue Regel, sondern ordnet deine Feier als seltenes Ereignis ein. Der Antrag ist also kein Gnadenakt, sondern eine Abwägung mit klaren Zahlen.
Dezibel sind unanschaulich ohne Vergleichswerte. Die folgende Orientierung hilft beim Einschätzen, ersetzt aber keine Messung.
| Pegel | Vergleich | Bedeutung für deine Feier |
|---|---|---|
| 35-40 dB(A) | Leises Gespräch im Nebenzimmer | Nachtwert im Wohngebiet, praktisch nur mit Hintergrundmusik erreichbar |
| 55 dB(A) | Normales Gespräch | Nachtwert bei einem seltenen Ereignis, Obergrenze mit Genehmigung |
| 65 dB(A) | Laut sprechende Gruppe | Realistischer Zielwert am Grundstücksrand am Tag |
| 70 dB(A) | Staubsauger aus zwei Metern | Tageswert bei einem seltenen Ereignis |
| 85-95 dB(A) | Volle Tanzfläche, Jubel | Typischer Pegel direkt im Publikumsbereich |
| 100 dB(A) und mehr | Presslufthammer aus zehn Metern | Ohne Abstand nicht kontrollierbar |
Pegel am Messort, nicht an der Box.
Im Freien halbiert sich der wahrgenommene Schalldruck mit jeder Verdopplung des Abstands, der Pegel sinkt dabei um rund 6 dB. Eine Box, die in einem Meter Entfernung 100 dB(A) liefert, kommt in 32 Metern rechnerisch bei etwa 70 dB(A) an. Das ist der Grund, warum die Position der Anlage über die Genehmigung entscheidet und nicht ihre Leistung.
Rechner: Pegel am Nachbarhaus
Der Rechner nutzt die Freifeld-Näherung. Reflexionen an Hauswänden, Wind Richtung Nachbarn und tiefe Bässe, die weiter tragen als Mitten und Höhen, sind nicht abgebildet. Für die Standortwahl reicht er, als Nachweis gegenüber einer Behörde nicht.
Eine Ausnahmegenehmigung ist fällig, sobald absehbar ist, dass nach 22 Uhr Musik oder Publikum über den Richtwerten liegen. Faustregel aus der Praxis: Sobald ein Beamer, eine Box oder mehr als ein kleiner Kreis an Gästen im Freien steht und die Feier über 22 Uhr hinausgeht, ist der Antrag der günstigere Weg. Kleine Gartenpartys mit Musik in Zimmerlautstärke brauchen keinen.
Eine Genehmigung ist kein Freibrief. Sie legt fest, bis wann und bis zu welchem Pegel du laut sein darfst, und genau daran wird gemessen, wenn sich jemand beschwert.
| Land | Zuständig | Antragsweg |
|---|---|---|
| 🇩🇪 Deutschland | Ordnungsamt oder Amt für öffentliche Ordnung | Formloser Antrag per E-Mail oder Online-Formular, je nach Kommune |
| 🇦🇹 Österreich | Gemeinde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft | Antrag nach dem jeweiligen Landes-Veranstaltungsgesetz, oft über das Amtsportal |
Berührt die Feier zusätzlich öffentlichen Grund, kommt eine zweite Genehmigung dazu. Wie das abläuft und was es kostet, steht im Ratgeber zur Anmeldung eines Straßenfests beim Ordnungsamt. Für die Musiknutzung selbst rechnest du am besten vorab mit dem GEMA-Rechner, das ist ein eigener Vorgang und hat mit dem Lärmschutz nichts zu tun.
Behörden entscheiden schneller, wenn sie nicht nachfragen müssen. In jeden Antrag gehören: Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende, genaue Adresse und Art der Fläche, erwartete Personenzahl, Art der Beschallung samt Aufstellung und Abstrahlrichtung, geplante Maßnahmen zum Lärmschutz, eine verantwortliche Person mit Telefonnummer und der Hinweis, ob die Nachbarschaft informiert wurde.
Vorlauf
Vier bis acht Wochen vor dem Termin einreichen, in der Hauptsaison von Mai bis September eher acht. Wer zwei Wochen vorher anfragt, bekommt die Absage oft aus Zeitgründen und nicht aus inhaltlichen.
Der Reflex, einfach das Mischpult herunterzuziehen, ist der schlechteste Hebel. Er nimmt der Party die Stimmung und senkt den Lärmpegel bei den Nachbarn kaum, weil vor allem der Bass das Problem ist. Wirksamer sind Ausrichtung, Aufstellung und Frequenzgang.
| Eigenschaft | 🔊 Rundstrahler | 📢 Gerichtete Box |
|---|---|---|
| Abstrahlwinkel | 180°-360° | 60°-120° horizontal |
| Pegel beim Publikum | mittel | hoch, weil gebündelt |
| Streuung zur Nachbarschaft | sehr hoch | deutlich geringer |
| Betrieb nach 22 Uhr | kaum steuerbar | mit Genehmigung machbar |
Bei den mehreren tausend Events, die Renty im Jahr ausstattet, ist das Muster immer dasselbe: Es scheitert fast nie an der Anlage, sondern an ihrer Ausrichtung. Zwei Boxen, die von der Nachbarschaft weg zeigen und näher am Publikum stehen, bringen am fremden Fenster mehr als jede Pegelreduzierung am Pult. Wer ohnehin Technik dazunimmt, achtet beim Blick auf die passenden Lautsprecher deshalb zuerst auf den Abstrahlwinkel und erst danach auf die Wattzahl.
Bass gezielt absenken. Tiefe Frequenzen tragen am weitesten und gehen durch Wände. Ab 22 Uhr die Subwoofer zurücknehmen und die Mitten stehen lassen wirkt draußen stärker als eine pauschale Pegelsenkung, drinnen kaum hörbar.
Boxen tiefer und näher stellen. Auf Ohrhöhe des Publikums statt auf hohe Stative, dann geht weniger Schall über die Köpfe hinweg.
Subwoofer nicht an die Hauswand. Eine Wand im Rücken koppelt den Bass ein und verstärkt ihn Richtung Nachbarn.
Feste Uhrzeit für den Wechsel. Um 22 Uhr aktiv auf ein leiseres Set umschalten, statt zu warten, bis sich jemand beschwert.

Fast jede Anzeige wegen Ruhestörung geht von Menschen aus, die überrascht wurden. Genau so wird aus einer normalen Party plötzlich Partylärm und eine Lärmbelästigung. Wer eine Woche vorher Bescheid weiß, eine Uhrzeit kennt und eine Telefonnummer hat, ruft in aller Regel zuerst dort an und nicht bei der Polizei. Das kostet nichts und ersetzt keine Genehmigung, senkt aber das Risiko eines Abbruchs deutlich.
Ein Zettel im Briefkasten reicht, wenn er vier Dinge enthält: Anlass und Datum, die geplante Endzeit, deine Handynummer für den Abend und den Hinweis, ab wann leiser gefahren wird. Eine Einladung auf ein Getränk ist optional und wirkt trotzdem.
Zwei Vorlagen zum Download
Die Nachbarschaftsinfo zum Ausfüllen und Einwerfen plus eine fertige Textvorlage für den Antrag beim Ordnungsamt gibt es weiter unten als PDF. Zwei Seiten, beides zum Ausfüllen.
Auch mit Genehmigung kann jemand die Polizei rufen. Der Ablauf ist fast immer derselbe: Die Streife hört sich den Lärmpegel an und fordert auf, leiser zu stellen. Wer sofort auf Zimmerlautstärke geht, hat meist Ruhe. Die Genehmigung gehört an dem Abend griffbereit ans Mischpult, nachweisen musst du sie vor Ort.
Bleibt es laut, wird aus der Lärmbelästigung eine Ordnungswidrigkeit. In Deutschland greift § 117 OWiG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in Österreich das jeweilige Landesgesetz. Kostenpflichtig wird es meist erst beim zweiten Einsatz, und bei fortgesetztem Partylärm kann die Behörde die Veranstaltung beenden und die Anlage sicherstellen.
Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt vom Bundesland und vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen bleibt es bei einer Verwarnung. Teuer wird es bei wiederholten Verstößen oder wenn die Lärmquelle die halbe Nacht läuft, denn die Dauer zählt genauso wie der Pegel. Genau deshalb lohnt sich der Anruf beim Ordnungsamt vorher.
| Zeitpunkt | Aufgabe | Warum jetzt |
|---|---|---|
| 8 Wochen vorher | Gemeinde anrufen, örtliche Ruhezeiten und Zuständigkeit klären | Erst danach weißt du, ob du einen Antrag brauchst |
| 6 Wochen vorher | Antrag auf Ausnahme von der Nachtruhe einreichen | Puffer für Rückfragen der Behörde |
| 4 Wochen vorher | Technik, Aufstellung und Abstrahlrichtung festlegen | Die Aufstellung steht im Antrag |
| 1-2 Wochen vorher | Nachbarschaft schriftlich informieren | Früh genug für Rückmeldungen, spät genug zum Erinnern |
| Am Eventtag | Lärmpegel am Grundstücksrand prüfen, Umschaltzeit einhalten | Ein Kontrollgang spart die Diskussion um Mitternacht |
Wer die Lautstärke früh klärt, plant den Rest entspannter. Wie ein Open Air im Freien entsteht und worauf du beim gemeinsamen Schauen von Spielen im Freien achten musst, steht in den beiden Ratgebern.
Ab wann gilt die Nachtruhe bei einer Feier?
In Deutschland und Österreich beginnt die Nachtruhe üblicherweise um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Ein bundesweites Gesetz dazu gibt es allerdings in keinem der beiden Länder. In Deutschland stehen die Zeiten in den Landes-Immissionsschutzgesetzen und in den Verordnungen der Gemeinden, in Österreich nennen die Landesgesetze gar keine Uhrzeit und überlassen das den Gemeinden. Verbindlich ist deshalb immer die Auskunft der Kommune, in der gefeiert wird.
Wie laut darf Musik nach 22 Uhr sein?
Maßgeblich ist nicht der Pegel an der Box, sondern der Wert draußen am Wohnhaus der Nachbarn. Nach der Freizeitlärm-Richtlinie liegt er nachts im allgemeinen Wohngebiet bei 40 dB(A) und im reinen Wohngebiet bei 35 dB(A). Wird die Feier als seltenes Ereignis eingestuft, sind nachts bis zu 55 dB(A) möglich, einzelne Spitzen bis 65 dB(A). Diese Einstufung setzt eine Genehmigung voraus.
Was kostet eine Sondergenehmigung für Musik nach 22 Uhr?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil jede Kommune ihre eigene Gebührenordnung hat. Erfahrungsgemäß liegt die Verwaltungsgebühr für eine einmalige private Feier im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich, das ist aber ein Erfahrungswert und keine verbindliche Angabe. Die genaue Gebühr nennt dir das Ordnungsamt oder die Gemeinde auf Anfrage, meist schon beim ersten Telefonat.
Wie lange gilt eine solche Ausnahmegenehmigung?
Sie gilt für den einen Termin und die darin genannte Uhrzeit, nicht dauerhaft. Üblich ist eine Verlängerung um wenige Stunden über 22 Uhr hinaus, oft bis 24 Uhr oder 1 Uhr. Die Behörde schreibt darin auch fest, welcher Pegel einzuhalten ist und wer als verantwortliche Person erreichbar sein muss. Wer diese Auflagen reißt, verliert den Schutz der Genehmigung.
Gilt die Nachtruhe auch am Wochenende?
Ja. Ein Wochenende hebt die Nachtruhe nicht auf, und an Sonn- und Feiertagen kommen sogar zusätzliche Ruhezeiten dazu, in der Freizeitlärm-Richtlinie etwa 13-15 Uhr. Einzige verbreitete Ausnahme ist die Silvesternacht, die viele Kommunen ausdrücklich freistellen. Alles andere braucht eine Genehmigung, auch ein Geburtstag am Samstag.
Was passiert, wenn sich jemand über die Lautstärke beschwert?
In der Regel kommt zuerst die Polizei und fordert auf, leiser zu stellen. Wer dem nachkommt, ist damit meist durch. Bleibt es laut, droht in Deutschland ein Bußgeld nach § 117 OWiG bis zu 5.000 Euro, in Österreich je nach Bundesland bis zu 5.000 Euro in der Steiermark, bis zu 700 Euro in Wien und bis zu 220 Euro in Niederösterreich und Tirol. Eine gültige Genehmigung schützt davor, solange die Auflagen eingehalten werden.
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