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GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen: Musik, Tarife Und Anmeldung

In diesem Guide erklären wir dir alles, was du wissen musst, damit deine Veranstaltung nicht nur stimmungsvoll, sondern auch rechtssicher ist und du böse Überraschungen vermeidest.

Simon Illedits
February 23, 2026
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Kurzüberblick zu GEMA und Gebühren

GEMA kurz erklärt

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die zentrale Verwertungsgesellschaft in Deutschland, die die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt. Sie sorgt dafür, dass Künstler für die Nutzung ihrer Musik eine Vergütung erhalten.

Zweck der Gebühren

Die GEMA-Gebühren dienen dazu, die Rechte der Urheber zu schützen und sicherzustellen, dass sie für die öffentliche Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Zahlungen an die GEMA sind notwendig, sobald Musik öffentlich genutzt wird, um die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Künstlern zu erfüllen.

Unterschied private vs. öffentliche Musiknutzung

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen privater und öffentlicher Musiknutzung. Private Nutzung liegt vor, wenn Musik im engsten Familien- oder Freundeskreis gespielt wird. Musik gilt als öffentlich, wenn sie einer größeren Zahl von Menschen zugänglich ist, die nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind. Jeder, der Musik öffentlich nutzt, muss grundsätzlich GEMA-Gebühren zahlen. Im Fall der öffentlichen Nutzung, zum Beispiel bei Veranstaltungen, greift die GEMA-Gebührenpflicht. Die GEMA-Pflicht gilt für alle Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich gespielt wird.

GEMA Gebühren Rechner

Musik und Urheberrechte: Grundlagen und Bedeutung

Musik im Alltag und Urheberrecht

Musik begleitet dich täglich – ob bei deinen privaten Partys, Vereinsfesten, Sportveranstaltungen oder großen Konzerten. Perfekt! Aber sobald du Musik öffentlich nutzt, greifen die Urheberrechte. Diese Rechte schützen die kreativen Leistungen von Musikschaffenden wie Komponisten, Textern und Musikverlegern – und das ist auch gut so! In Deutschland übernimmt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) die zentrale Rolle, wenn es um die Vergütung und den Schutz dieser Rechte geht. Vergiss komplizierte Rechtsfragen – die GEMA macht das für dich!

Rolle der GEMA bei der Vergütung

Die GEMA sorgt dafür, dass Urheber für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung erhalten – ganz einfach und unkompliziert. Das betrifft nicht nur Live Musik bei deinen Veranstaltungen, sondern auch die Wiedergabe von Musik über Tonträger wie CDs, MP3s oder Streaming-Dienste. Selbst Hintergrundmusik in Restaurants, Geschäften oder auf deinen Vereinsveranstaltungen fällt unter die GEMA-Gebührenpflicht, sobald sie öffentlich wahrnehmbar ist. Du siehst: Die GEMA denkt wirklich an alles!

Bedeutung für Veranstalter und Unternehmer

Für dich als Veranstalter, Vereinsmitglied oder Unternehmer ist es daher wichtig, dass du dich frühzeitig mit den GEMA-Gebühren auseinandersetzt – aber keine Sorge, das ist einfacher als gedacht! Die Höhe der Gebühren richtet sich nach verschiedenen Faktoren: Art deiner Veranstaltung, Anzahl deiner Gäste, Veranstaltungsfläche und Dauer deiner Musiknutzung spielen eine Rolle. Du planst regelmäßig Events? Perfekt! Dann kannst du mit der GEMA einen Pauschalvertrag abschließen, um die Abwicklung zu vereinfachen und dir Planungssicherheit zu verschaffen – ganz entspannt und ohne Hürden.

Digitale Anmeldung und Abwicklung

Die Anmeldung und Abwicklung der Gebühren erfolgt heute bequem über das GEMA-Onlineportal – alles digital, einfach und mit nur wenigen Klicks! Hier kannst du deine Events anmelden, die passende Musiknutzung angeben und direkt die zu erwartenden Gebühren berechnen. So wird sichergestellt, dass alle Rechteinhaber – von den Musikern bis zu den Textdichtern – ihren fairen Anteil erhalten. Das Beste: Du brauchst keine technischen Vorkenntnisse – alles läuft reibungslos und verständlich ab.

Rechtliche Absicherung und Wertschätzung

Indem du als Veranstalter oder Unternehmer die GEMA-Gebühren korrekt abführst, trägst du dazu bei, dass Musikschaffende weiterhin kreative Werke schaffen können – und das ist einfach großartig! Gleichzeitig vermeidest du rechtliche Risiken und sorgst dafür, dass deine Veranstaltungen rechtlich abgesichert sind. Du nutzt Musik? Dann respektiere die Rechte der Urheber – das ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen deiner Wertschätzung gegenüber allen, die Musik möglich machen. So einfach kann faire Musiknutzung sein!

Wann gelten GEMA Gebühren für Musik?

Die öffentliche Wiedergabe ist definiert als das Abspielen oder Aufführen von Musik vor einem Personenkreis, der nicht ausschließlich aus dem privaten Umfeld besteht. Typische Beispiele sind Hintergrundmusik in der Gastronomie oder Musik im Einzelhandel, bei denen Musik für Kunden oder Gäste abgespielt wird. Auch Veranstaltungen mit externen Gästen, wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Firmenevents, gelten als öffentliche Wiedergabe.

Zu den verschiedenen Formen öffentlicher Veranstaltungen, für die GEMA-Gebühren anfallen, zählen insbesondere Tanzveranstaltungen, Feste, Comedy, Kabarett, Sportevents und Livemusik. Die Aufführung von Musik bei diesen Veranstaltungen ist grundsätzlich GEMA-pflichtig. Bei Veranstaltungen mit Eintrittsgeld ist eine Anmeldung bei der GEMA immer erforderlich, unabhängig davon, ob lizenzierte Musik genutzt wird. GEMA-Gebühren werden fällig, wenn Musik bei öffentlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Partys und Firmenevents genutzt wird. Öffentliche Veranstaltungen sind solche, bei denen die Teilnehmer keine persönliche Beziehung zum Veranstalter haben. Die GEMA erhebt Gebühren für verschiedene Veranstaltungsarten wie Konzerte, Partys und Sportevents.

Was ist eine GEMA Gebühr?

Die GEMA-Gebühr dient dazu, die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern an Musikwerken zu schützen und eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke sicherzustellen. Ein erheblicher Teil der Einnahmen wird nach Abzug der Verwaltungskosten als Tantiemen an die Mitglieder der GEMA ausgeschüttet. Zu diesen Mitgliedern zählen Komponisten, Textdichter, Musikverleger und weitere Künstler, die an der Entstehung der Musik beteiligt sind. Die GEMA sorgt dafür, dass diese Künstler für die öffentliche Aufführung, Vervielfältigung oder Lizenzierung ihrer Werke eine faire Vergütung erhalten.

Die Höhe der Ausschüttungen richtet sich nach den jeweiligen Vergütungssätzen, die je nach Art der Veranstaltung, Nutzung und weiteren Faktoren variieren können. So werden die GEMA-Gebühren gezielt an die Rechteinhaber der tatsächlich gespielten Musik verteilt. Ein Teil der Einnahmen wird für Verwaltungskosten und gesetzliche Abgaben verwendet, der Großteil kommt jedoch den Musikschaffenden zugute.

GEMA anmelden: Schritt-für-Schritt Anleitung

Um GEMA Gebühren korrekt zu entrichten, ist die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung entscheidend. Die Anmeldung sollte spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Die GEMA empfiehlt jedoch, die Musiknutzung so früh wie möglich anzumelden, um mögliche Probleme rechtzeitig zu klären.

Für die Anmeldung werden folgende Veranstaltungsdaten benötigt: Name und Anschrift des Veranstalters, Art der Veranstaltung (z.B. Konzerte, Tanzveranstaltungen, Comedy, Kabarett, Livemusik, Feste), Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort, erwartete Besucherzahl, Netto-Eintrittsgeld, Fläche der Location und gegebenenfalls Informationen zu Tonträgern oder Aufführungen. Etwas wie eine Setlist oder andere spezifische Informationen und Nachweise (z.B. bei Sportvereinen, Vereinigungen oder Verbänden) sind oft erforderlich, um die Anmeldung korrekt durchzuführen und rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Wir empfehlen, ein Konto im GEMA-Onlineportal anzulegen, um Formulare und weitere Informationen bequem per Download oder E-Mail zu erhalten. Halten Sie alle relevanten Nachweise und Belege bereit, um den Anmeldeprozess zu beschleunigen und Rückfragen zu vermeiden.

Online-Anmeldung und Portal-Funktionen

Im GEMA-Portal finden Sie einen praktischen Preisrechner, mit dem Sie den individuellen Preis für die GEMA-Gebühren berechnen können. Der Preis richtet sich dabei nach Faktoren wie Veranstaltungsgröße, Netto-Eintrittsgeld, Fläche und Dauer der Veranstaltung. Die Höhe der GEMA-Gebühren wird individuell nach Nutzungsart, Veranstaltungsgröße, Eintrittsgeld und Dauer festgelegt. Die GEMA-Gebühren folgen einer linearen Tarifstruktur: Je größer die Veranstaltung und je höher das Eintrittsgeld, desto höher fällt die Gebühr aus. Für detaillierte Informationen und zur Berechnung Ihres individuellen Preises besuchen Sie bitte die offizielle Seite der GEMA mit dem Preisrechner.

Im Portal können Sie außerdem eine Repertoiresuche durchführen, um zu prüfen, ob die gespielten Werke GEMA-pflichtig sind.

Für Einzelveranstaltungen stehen Ihnen im Portal verschiedene Meldewege zur Verfügung, sodass Sie Ihre Veranstaltung schnell und unkompliziert anmelden können.

Formularfelder, Fristen Und Hinweise

  • Pflichtfelder der Online-Anmeldung nennen
  • Meldefristen und Vorlaufzeit empfehlen

Wie berechne ich die GEMA Gebühren?

Tarifgruppen und Berechnungsgrundlagen

Die GEMA unterscheidet verschiedene Tarifgruppen, je nach Art der Veranstaltung, wie Konzerte, Tanzveranstaltungen, Feste, Comedy, Kabarett oder Livemusik. Für viele Tarife, wie etwa den Tarif U-V für Vereinsveranstaltungen, dient das Netto-Eintrittsgeld als Berechnungsgrundlage. Die Vergütungssätze der GEMA legen fest, wie hoch die Gebühren für die jeweilige Nutzung sind und unterscheiden sich je nach Art der Veranstaltung und Nutzung. Die GEMA-Gebühren werden nach einer linearen Tarifstruktur berechnet, das heißt: Je größer die Veranstaltung (z.B. mehr Fläche oder höhere Teilnehmerzahl) und je höher das Eintrittsgeld, desto höher fällt der zu zahlende Betrag aus.

Einflussfaktoren: Fläche, Zuschauerzahl, Eintritt

Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der GEMA-Gebühren ist die Veranstaltungsfläche. Die Fläche des Veranstaltungsortes beeinflusst maßgeblich die Höhe der Gebühren, insbesondere bei Außenveranstaltungen oder großen Tanz- und Unterhaltungsfesten. Neben der Fläche spielen auch die Zuschauerzahl und das (Netto-)Eintrittsgeld eine Rolle. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach diesen Faktoren und kann je nach Größe und Art der Veranstaltung stark variieren.

GEMA-Preisrechner nutzen

Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich die Nutzung des offiziellen GEMA-Preisrechners auf der GEMA-Website. Hier können Sie alle relevanten Angaben wie Fläche, Teilnehmerzahl und Eintrittsgeld eingeben, um den passenden Vergütungssatz und den exakten Betrag zu ermitteln.

GEMA Gebühr Rechner: Beispiele Berechnen

Beispiel 1: Hintergrundmusik im Laden

Angenommen, Sie betreiben ein Ladengeschäft mit einer Fläche von 100 m² und möchten Hintergrundmusik abspielen.
Die GEMA-Gebühren werden hier nach der Größe der Fläche und der Art der Musiknutzung berechnet. Für reine Hintergrundmusik ohne Tanz oder Live-Performance gelten niedrigere Vergütungssätze. Bei einer Fläche von 100 m² und ohne Eintrittsgeld liegt der Betrag beispielsweise bei rund 60 Euro pro Jahr.

Beispiel 2: Vereinsfest mit 200 Gästen

Für ein Vereinsfest, etwa von einem gemeinnützigen Verein oder Sportverein, mit 200 Gästen und Musik von Tonträgern (z.B. Playlist oder CD) ohne Eintrittsgeld, gelten spezielle Tarife.
Sportvereinen und anderen Vereinigungen wird häufig ein Pauschalvertrag über ihren Verband angeboten, wodurch die Kosten reduziert werden können. Für Amateur-Sportevents betragen die GEMA-Gebühren ca. 12,35 Euro je 150 Zuschauer – bei 200 Gästen wären das etwa 16,47 Euro. Gemeinnützige Sportvereine profitieren zudem oft von Ausnahmen oder Sonderkonditionen.

Beispiel 3: DJ-Event mit Eintritt

Bei einem DJ-Event mit Livemusik, Tanz und Eintrittsgeld wird die GEMA-Gebühr nach Netto-Eintrittsgeld und Veranstaltungsfläche berechnet.
Für eine Tanzveranstaltung mit 300 Personen, 10 Euro Eintritt und 200 m² Fläche kann der Preis schnell mehrere hundert Euro betragen. Auch hier gibt es unterschiedliche Vergütungssätze für verschiedene Veranstaltungsarten wie Comedy, Kabarett, Konzerte oder Livemusik.

Tarife: Übersicht Für Vereine, Gastronomie Und Events

Tarif M-SP (Musikveranstaltungen mit Eintrittsgeld, Tanz, Livemusik):
Der Tarif M-SP richtet sich an Veranstaltungen wie Konzerte, Tanzveranstaltungen, Comedy, Kabarett oder Feste, bei denen Musik öffentlich aufgeführt wird und ein Eintrittsgeld erhoben wird. Die GEMA berechnet die Gebühren auf Basis des Netto-Eintrittsgelds, der Veranstaltungsfläche und der Art der Musiknutzung (z.B. Livemusik, Tonträger). Für Pausen oder reine Hintergrundmusik gelten gesonderte Vergütungssätze.

Tarif U-V (Unterhaltungsmusik mit Tonträgern, ohne Eintritt):
Der Tarif U-V gilt für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld, bei denen Musik von Tonträgern (z.B. DJ, Playlist) abgespielt wird, etwa bei Firmenfeiern, Vereinsfesten oder privaten Feiern. Die Kosten richten sich nach der Veranstaltungsfläche und der Dauer der Musiknutzung.

Tarif M-V (Musikveranstaltungen von Vereinen):
Der Tarif M-V ist speziell für gemeinnützige Vereine und Sportvereine konzipiert. Hier profitieren Vereine, deren Veranstaltungen keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, von einem Nachlass auf die GEMA-Gebühren. Für Veranstaltungen, die religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen und nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, wird ein Nachlass von 15 Prozent auf die GEMA-Gebühren gewährt. In Bayern können eingetragene gemeinnützige Vereine für zwei Veranstaltungen pro Jahr von der GEMA-Gebühr befreit werden, wenn diese im GEMA-Online-Portal angemeldet werden.

Pauschalverträge für Vereine, Vereinigungen und Verbände:
Die GEMA bietet Pauschalverträge an, die eine vereinfachte Anmeldung und Vergütung für regelmäßige Veranstaltungen ermöglichen. Solche Pauschalverträge werden häufig von Vereinigungen und Verbänden – wie dem DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) – mit der GEMA ausgehandelt und regeln die Nutzung von Musik in Vereinen oft durch Rahmenverträge, aktuell etwa bis 2029. Mitglieder dieser Vereinigungen oder Verbände profitieren von günstigeren Tarifen und Nachlässen auf die Vergütungssätze. Ein Pauschalvertrag kann für Vereine besonders vorteilhaft sein, da er die Anmeldung jeder einzelnen Veranstaltung überflüssig macht und eine Gebührenermäßigung von bis zu zehn Prozent ermöglicht. Gemeinnützige Vereine erhalten zudem in der Regel einen Nachlass auf die Gebühren, wenn ihre Veranstaltungen keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Werden im Jahr mehrere Veranstaltungen geplant, können die GEMA-Gebühren durch einen Pauschalvertrag weiter reduziert werden.

Musik im Internet: Gebühren für digitale Nutzung

Webradio und Podcasts

Bei der Nutzung von Musik in digitalen Medien wie Webradio und Podcasts fallen in der Regel GEMA-Gebühren an. Dies gilt auch für die Verwendung von Musik in E-Mails, Apps und anderen Webdiensten, da hier eine öffentliche Wiedergabe oder Vervielfältigung stattfindet. Betreiber solcher Dienste müssen daher entsprechende Lizenzen erwerben und die Vergütungssätze der GEMA beachten.

Nutzung in Apps und Websites

Auch bei der Integration von Musik auf Websites oder in mobilen Apps ist zu prüfen, ob GEMA-Gebühren anfallen. Das betrifft beispielsweise Hintergrundmusik auf Unternehmensseiten, Musik in Werbevideos oder als Teil von Online-Angeboten. Die GEMA erhebt Zahlungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, unabhängig davon, ob die Musik gestreamt, als Download angeboten oder per E-Mail verbreitet wird.

Unterschiede zu Offline-Nutzung

Im Unterschied zur klassischen Offline-Nutzung – etwa bei Konzerten, Tanzveranstaltungen oder Festen – gelten bei der digitalen Nutzung besondere Vergütungssätze und Lizenzmodelle. Während bei Veranstaltungen oft Pauschalverträge oder Zahlungen nach Fläche und Netto-Eintrittsgeld berechnet werden, richtet sich die GEMA-Gebühr im Internet nach Art und Umfang der Nutzung, beispielsweise der Anzahl der Downloads oder Streams.

GEMA-freie Musik kann eine Alternative sein: Sie ist häufig online zu finden und steht oft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr als Download zur Verfügung. So lassen sich Kosten sparen, wenn keine GEMA-pflichtigen Werke verwendet werden.

GEMA-freie Musik: Wann keine Gebühren fällig sind

Gemeinfreiheit und die 70-Jahres-Regel

GEMA-freie Musik ist Musik, deren Urheber (Komponisten, Texter, Musikverleger) seit mindestens 70 Jahren verstorben sind. In diesem Fall sind die Werke gemeinfrei und können von jedem genutzt werden, ohne dass GEMA-Gebühren anfallen. Viele Werke aus Barock, Klassik und Romantik sowie zahlreiche traditionelle Volkslieder zählen zu dieser GEMA-freien Musik. Die Nutzung solcher Musik ermöglicht es Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen, GEMA-Gebühren vollständig zu vermeiden.

Ausnahmen und andere Fälle

Neben der Gemeinfreiheit gibt es auch andere Fälle, in denen keine GEMA-Gebühren anfallen. Zum Beispiel, wenn Musik bei Veranstaltungen nur als Teil einer Szene im Hintergrund läuft und keine zentrale Rolle spielt, oder wenn Personen auf Bildern nur als Teil einer größeren Menschenmenge erscheinen und nicht im Fokus stehen. Auch bei bestimmten Sportveranstaltungen, Festen, Comedy- oder Kabarettabenden, Tanzveranstaltungen, Livemusik in Pausen oder bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld (bzw. mit sehr geringem Netto-Eintrittsgeld) können Ausnahmen greifen. Jeder Fall sollte jedoch individuell geprüft werden, da die GEMA je nach Fläche, Anzahl der Menschen und Art der Nutzung unterschiedliche Vergütungssätze und Tantiemen erhebt.

Risiken bei falsch deklarierter GEMA-Freiheit

Achten Sie darauf, dass Musik, die als GEMA-frei deklariert wird, tatsächlich unter die Gemeinfreiheit fällt oder von Künstlern stammt, die keine Mitglieder der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften sind. Falsch deklarierte Musik kann zu Nachforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Quellen für lizenzfreie Musik

Es gibt zahlreiche Seiten, auf denen Sie GEMA-freie Musik für Ihre Veranstaltungen, Konzerte oder Tonträger finden und downloaden können. Informieren Sie sich immer genau über die jeweiligen Informationen und Lizenzbedingungen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Folgen Bei Nichtzahlung Der GEMA Gebühren

Wer Musik öffentlich abspielt, ohne die fälligen GEMA-Gebühren zu zahlen, begeht eine Straftat und muss mit einer Strafzahlung rechnen. In solchen Fällen entstehen erhebliche Kosten: Die GEMA hat das Recht, Schadensersatz in Höhe der Kontrollkosten zu verlangen, wenn die Musiknutzung nicht rechtzeitig angemeldet wird. Wird die Nutzung nicht oder verspätet gemeldet, kann ein Kontrollkostenzuschlag erhoben werden, der die Gebühren effektiv verdoppelt – das bedeutet, es können bis zu 100 Prozent zusätzliche Kosten anfallen. In der Praxis kann dies dazu führen, dass im Fall einer Nachzahlung die doppelte Gebühr fällig wird. Eine GEMA-Gebühr ist immer dann zu entrichten, wenn Musik öffentlich genutzt wird – auch bei kostenlosen Veranstaltungen, sobald Musik öffentlich gespielt wird. Wer also Musik bei Festen, Sportveranstaltungen, Comedy, Kabarett, Tanzveranstaltungen, Livemusik, Konzerten oder anderen Events nutzt, sollte die Anmeldung und Zahlung der GEMA-Gebühren nicht versäumen, um hohe Nachzahlungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Sparmöglichkeiten und Pauschalverträge

Vorteile von Pauschalverträgen

  • Vereinfachte Anmeldung und Abwicklung für regelmäßige Veranstaltungen
  • Günstigere Tarife und Nachlässe für Mitglieder von Verbänden und Vereinigungen
  • Gebührenermäßigung von bis zu zehn Prozent möglich
  • Keine Einzelanmeldung jeder Veranstaltung notwendig

Nachlässe für gemeinnützige Veranstaltungen

  • Gemeinnützige Vereine erhalten in der Regel einen Nachlass auf die Gebühren
  • Für Veranstaltungen ohne wirtschaftliche Ziele gibt es häufig Sonderkonditionen
  • In Bayern: Zwei gebührenfreie Veranstaltungen pro Jahr für eingetragene gemeinnützige Vereine

Dachverbandsvereinbarungen

  • Rahmenverträge mit Verbänden wie dem DOSB prüfen
  • Mitglieder profitieren von günstigeren Tarifen und vereinfachter Abwicklung

Vergleich Einzelverträge vs. Pauschalen

  • Einzelverträge eignen sich für seltene oder einmalige Veranstaltungen
  • Pauschalverträge lohnen sich bei mehreren Events pro Jahr und bieten Planungssicherheit

Tipps: So sparen Vereine bei GEMA Gebühren

Regelmäßige Anmeldung statt Nachmeldungen

  • Veranstaltungen immer rechtzeitig anmelden, um Kontrollkostenzuschläge zu vermeiden

Genaue Besucherzahlen dokumentieren

  • Exakte Dokumentation der Teilnehmerzahl hilft bei der korrekten Berechnung und Nachweisführung

Eigene GEMA-freie Playlists prüfen

  • Nutzung von GEMA-freier Musik kann Gebühren komplett vermeiden
  • Playlists regelmäßig auf GEMA-pflichtige Titel überprüfen

Checkliste: GEMA anmelden und Gebühren vorbereiten

Liste der gespielten Titel erstellen

  • Setlist oder Playlist für die Veranstaltung zusammenstellen

Veranstaltungsfläche dokumentieren

  • Größe der Location (in m²) festhalten

Netto-Eintrittspreis ermitteln

  • Eintrittsgeld ohne Mehrwertsteuer berechnen

Anmeldebestätigung archivieren

  • Nachweise und Bestätigungen der GEMA-Anmeldung sicher ablegen

Häufige Fragen Zur GEMA Gebühr

Sind private Partys ausgenommen?

  • Ja, private Feiern im engen Familien- oder Freundeskreis sind von der GEMA-Gebühr ausgenommen.

Fallen monatliche Gebühren für Hintergrundmusik an?

  • Ja, für Hintergrundmusik in Geschäften, Gastronomie oder öffentlichen Räumen werden in der Regel monatliche oder jährliche Gebühren fällig.

Wie spät vor der Veranstaltung muss angemeldet werden?

  • Die Anmeldung sollte spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Eine frühere Anmeldung wird empfohlen, um Rückfragen zu vermeiden.

Weiterführende Ressourcen Und Vorlagen

FAQ

Noch Fragen? Hier sind die Antworten

Wird eine GEMA-Gebühr fällig, obwohl ich keinen Eintritt für mein Event verlange?

Wie kann ich die genauen GEMA Kosten für meine Veranstaltung im Voraus berechnen?

Gibt es eine einfache GEMA-Gebühren Tabelle, um die Preise schnell zu vergleichen?

Wie hoch ist die GEMA-Gebühr?

Wann muss man die GEMA-Gebühren bezahlen?

Welche Veranstaltungen sind von der GEMA befreit?

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