In diesem Guide erklären wir dir alles, was du wissen musst, damit deine Veranstaltung nicht nur stimmungsvoll, sondern auch rechtssicher ist und du böse Überraschungen vermeidest.

GEMA kurz erklärt
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die zentrale Verwertungsgesellschaft in Deutschland, die die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt. Sie sorgt dafür, dass Künstler für die Nutzung ihrer Musik eine Vergütung erhalten.
Zweck der Gebühren
Die GEMA-Gebühren dienen dazu, die Rechte der Urheber zu schützen und sicherzustellen, dass sie für die öffentliche Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Zahlungen an die GEMA sind notwendig, sobald Musik öffentlich genutzt wird, um die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Künstlern zu erfüllen.
Unterschied private vs. öffentliche Musiknutzung
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen privater und öffentlicher Musiknutzung. Private Nutzung liegt vor, wenn Musik im engsten Familien- oder Freundeskreis gespielt wird. Musik gilt als öffentlich, wenn sie einer größeren Zahl von Menschen zugänglich ist, die nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind. Jeder, der Musik öffentlich nutzt, muss grundsätzlich GEMA-Gebühren zahlen. Im Fall der öffentlichen Nutzung, zum Beispiel bei Veranstaltungen, greift die GEMA-Gebührenpflicht. Die GEMA-Pflicht gilt für alle Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich gespielt wird.
Musik begleitet dich täglich – ob bei deinen privaten Partys, Vereinsfesten, Sportveranstaltungen oder großen Konzerten. Perfekt! Aber sobald du Musik öffentlich nutzt, greifen die Urheberrechte. Diese Rechte schützen die kreativen Leistungen von Musikschaffenden wie Komponisten, Textern und Musikverlegern – und das ist auch gut so! In Deutschland übernimmt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) die zentrale Rolle, wenn es um die Vergütung und den Schutz dieser Rechte geht. Vergiss komplizierte Rechtsfragen – die GEMA macht das für dich!
Die GEMA sorgt dafür, dass Urheber für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung erhalten – ganz einfach und unkompliziert. Das betrifft nicht nur Live Musik bei deinen Veranstaltungen, sondern auch die Wiedergabe von Musik über Tonträger wie CDs, MP3s oder Streaming-Dienste. Selbst Hintergrundmusik in Restaurants, Geschäften oder auf deinen Vereinsveranstaltungen fällt unter die GEMA-Gebührenpflicht, sobald sie öffentlich wahrnehmbar ist. Du siehst: Die GEMA denkt wirklich an alles!
Für dich als Veranstalter, Vereinsmitglied oder Unternehmer ist es daher wichtig, dass du dich frühzeitig mit den GEMA-Gebühren auseinandersetzt – aber keine Sorge, das ist einfacher als gedacht! Die Höhe der Gebühren richtet sich nach verschiedenen Faktoren: Art deiner Veranstaltung, Anzahl deiner Gäste, Veranstaltungsfläche und Dauer deiner Musiknutzung spielen eine Rolle. Du planst regelmäßig Events? Perfekt! Dann kannst du mit der GEMA einen Pauschalvertrag abschließen, um die Abwicklung zu vereinfachen und dir Planungssicherheit zu verschaffen – ganz entspannt und ohne Hürden.
Die Anmeldung und Abwicklung der Gebühren erfolgt heute bequem über das GEMA-Onlineportal – alles digital, einfach und mit nur wenigen Klicks! Hier kannst du deine Events anmelden, die passende Musiknutzung angeben und direkt die zu erwartenden Gebühren berechnen. So wird sichergestellt, dass alle Rechteinhaber – von den Musikern bis zu den Textdichtern – ihren fairen Anteil erhalten. Das Beste: Du brauchst keine technischen Vorkenntnisse – alles läuft reibungslos und verständlich ab.
Indem du als Veranstalter oder Unternehmer die GEMA-Gebühren korrekt abführst, trägst du dazu bei, dass Musikschaffende weiterhin kreative Werke schaffen können – und das ist einfach großartig! Gleichzeitig vermeidest du rechtliche Risiken und sorgst dafür, dass deine Veranstaltungen rechtlich abgesichert sind. Du nutzt Musik? Dann respektiere die Rechte der Urheber – das ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen deiner Wertschätzung gegenüber allen, die Musik möglich machen. So einfach kann faire Musiknutzung sein!
Die öffentliche Wiedergabe ist definiert als das Abspielen oder Aufführen von Musik vor einem Personenkreis, der nicht ausschließlich aus dem privaten Umfeld besteht. Typische Beispiele sind Hintergrundmusik in der Gastronomie oder Musik im Einzelhandel, bei denen Musik für Kunden oder Gäste abgespielt wird. Auch Veranstaltungen mit externen Gästen, wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Firmenevents, gelten als öffentliche Wiedergabe.
Zu den verschiedenen Formen öffentlicher Veranstaltungen, für die GEMA-Gebühren anfallen, zählen insbesondere Tanzveranstaltungen, Feste, Comedy, Kabarett, Sportevents und Livemusik. Die Aufführung von Musik bei diesen Veranstaltungen ist grundsätzlich GEMA-pflichtig. Bei Veranstaltungen mit Eintrittsgeld ist eine Anmeldung bei der GEMA immer erforderlich, unabhängig davon, ob lizenzierte Musik genutzt wird. GEMA-Gebühren werden fällig, wenn Musik bei öffentlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Partys und Firmenevents genutzt wird. Öffentliche Veranstaltungen sind solche, bei denen die Teilnehmer keine persönliche Beziehung zum Veranstalter haben. Die GEMA erhebt Gebühren für verschiedene Veranstaltungsarten wie Konzerte, Partys und Sportevents.
Die GEMA-Gebühr dient dazu, die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern an Musikwerken zu schützen und eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke sicherzustellen. Ein erheblicher Teil der Einnahmen wird nach Abzug der Verwaltungskosten als Tantiemen an die Mitglieder der GEMA ausgeschüttet. Zu diesen Mitgliedern zählen Komponisten, Textdichter, Musikverleger und weitere Künstler, die an der Entstehung der Musik beteiligt sind. Die GEMA sorgt dafür, dass diese Künstler für die öffentliche Aufführung, Vervielfältigung oder Lizenzierung ihrer Werke eine faire Vergütung erhalten.
Die Höhe der Ausschüttungen richtet sich nach den jeweiligen Vergütungssätzen, die je nach Art der Veranstaltung, Nutzung und weiteren Faktoren variieren können. So werden die GEMA-Gebühren gezielt an die Rechteinhaber der tatsächlich gespielten Musik verteilt. Ein Teil der Einnahmen wird für Verwaltungskosten und gesetzliche Abgaben verwendet, der Großteil kommt jedoch den Musikschaffenden zugute.
Um GEMA Gebühren korrekt zu entrichten, ist die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung entscheidend. Die Anmeldung sollte spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Die GEMA empfiehlt jedoch, die Musiknutzung so früh wie möglich anzumelden, um mögliche Probleme rechtzeitig zu klären.
Für die Anmeldung werden folgende Veranstaltungsdaten benötigt: Name und Anschrift des Veranstalters, Art der Veranstaltung (z.B. Konzerte, Tanzveranstaltungen, Comedy, Kabarett, Livemusik, Feste), Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort, erwartete Besucherzahl, Netto-Eintrittsgeld, Fläche der Location und gegebenenfalls Informationen zu Tonträgern oder Aufführungen. Etwas wie eine Setlist oder andere spezifische Informationen und Nachweise (z.B. bei Sportvereinen, Vereinigungen oder Verbänden) sind oft erforderlich, um die Anmeldung korrekt durchzuführen und rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.
Wir empfehlen, ein Konto im GEMA-Onlineportal anzulegen, um Formulare und weitere Informationen bequem per Download oder E-Mail zu erhalten. Halten Sie alle relevanten Nachweise und Belege bereit, um den Anmeldeprozess zu beschleunigen und Rückfragen zu vermeiden.
Im GEMA-Portal finden Sie einen praktischen Preisrechner, mit dem Sie den individuellen Preis für die GEMA-Gebühren berechnen können. Der Preis richtet sich dabei nach Faktoren wie Veranstaltungsgröße, Netto-Eintrittsgeld, Fläche und Dauer der Veranstaltung. Die Höhe der GEMA-Gebühren wird individuell nach Nutzungsart, Veranstaltungsgröße, Eintrittsgeld und Dauer festgelegt. Die GEMA-Gebühren folgen einer linearen Tarifstruktur: Je größer die Veranstaltung und je höher das Eintrittsgeld, desto höher fällt die Gebühr aus. Für detaillierte Informationen und zur Berechnung Ihres individuellen Preises besuchen Sie bitte die offizielle Seite der GEMA mit dem Preisrechner.
Im Portal können Sie außerdem eine Repertoiresuche durchführen, um zu prüfen, ob die gespielten Werke GEMA-pflichtig sind.
Für Einzelveranstaltungen stehen Ihnen im Portal verschiedene Meldewege zur Verfügung, sodass Sie Ihre Veranstaltung schnell und unkompliziert anmelden können.
Die GEMA unterscheidet verschiedene Tarifgruppen, je nach Art der Veranstaltung, wie Konzerte, Tanzveranstaltungen, Feste, Comedy, Kabarett oder Livemusik. Für viele Tarife, wie etwa den Tarif U-V für Vereinsveranstaltungen, dient das Netto-Eintrittsgeld als Berechnungsgrundlage. Die Vergütungssätze der GEMA legen fest, wie hoch die Gebühren für die jeweilige Nutzung sind und unterscheiden sich je nach Art der Veranstaltung und Nutzung. Die GEMA-Gebühren werden nach einer linearen Tarifstruktur berechnet, das heißt: Je größer die Veranstaltung (z.B. mehr Fläche oder höhere Teilnehmerzahl) und je höher das Eintrittsgeld, desto höher fällt der zu zahlende Betrag aus.
Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der GEMA-Gebühren ist die Veranstaltungsfläche. Die Fläche des Veranstaltungsortes beeinflusst maßgeblich die Höhe der Gebühren, insbesondere bei Außenveranstaltungen oder großen Tanz- und Unterhaltungsfesten. Neben der Fläche spielen auch die Zuschauerzahl und das (Netto-)Eintrittsgeld eine Rolle. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach diesen Faktoren und kann je nach Größe und Art der Veranstaltung stark variieren.
Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich die Nutzung des offiziellen GEMA-Preisrechners auf der GEMA-Website. Hier können Sie alle relevanten Angaben wie Fläche, Teilnehmerzahl und Eintrittsgeld eingeben, um den passenden Vergütungssatz und den exakten Betrag zu ermitteln.
Angenommen, Sie betreiben ein Ladengeschäft mit einer Fläche von 100 m² und möchten Hintergrundmusik abspielen.
Die GEMA-Gebühren werden hier nach der Größe der Fläche und der Art der Musiknutzung berechnet. Für reine Hintergrundmusik ohne Tanz oder Live-Performance gelten niedrigere Vergütungssätze. Bei einer Fläche von 100 m² und ohne Eintrittsgeld liegt der Betrag beispielsweise bei rund 60 Euro pro Jahr.
Für ein Vereinsfest, etwa von einem gemeinnützigen Verein oder Sportverein, mit 200 Gästen und Musik von Tonträgern (z.B. Playlist oder CD) ohne Eintrittsgeld, gelten spezielle Tarife.
Sportvereinen und anderen Vereinigungen wird häufig ein Pauschalvertrag über ihren Verband angeboten, wodurch die Kosten reduziert werden können. Für Amateur-Sportevents betragen die GEMA-Gebühren ca. 12,35 Euro je 150 Zuschauer – bei 200 Gästen wären das etwa 16,47 Euro. Gemeinnützige Sportvereine profitieren zudem oft von Ausnahmen oder Sonderkonditionen.
Bei einem DJ-Event mit Livemusik, Tanz und Eintrittsgeld wird die GEMA-Gebühr nach Netto-Eintrittsgeld und Veranstaltungsfläche berechnet.
Für eine Tanzveranstaltung mit 300 Personen, 10 Euro Eintritt und 200 m² Fläche kann der Preis schnell mehrere hundert Euro betragen. Auch hier gibt es unterschiedliche Vergütungssätze für verschiedene Veranstaltungsarten wie Comedy, Kabarett, Konzerte oder Livemusik.
Tarif M-SP (Musikveranstaltungen mit Eintrittsgeld, Tanz, Livemusik):
Der Tarif M-SP richtet sich an Veranstaltungen wie Konzerte, Tanzveranstaltungen, Comedy, Kabarett oder Feste, bei denen Musik öffentlich aufgeführt wird und ein Eintrittsgeld erhoben wird. Die GEMA berechnet die Gebühren auf Basis des Netto-Eintrittsgelds, der Veranstaltungsfläche und der Art der Musiknutzung (z.B. Livemusik, Tonträger). Für Pausen oder reine Hintergrundmusik gelten gesonderte Vergütungssätze.
Tarif U-V (Unterhaltungsmusik mit Tonträgern, ohne Eintritt):
Der Tarif U-V gilt für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld, bei denen Musik von Tonträgern (z.B. DJ, Playlist) abgespielt wird, etwa bei Firmenfeiern, Vereinsfesten oder privaten Feiern. Die Kosten richten sich nach der Veranstaltungsfläche und der Dauer der Musiknutzung.
Tarif M-V (Musikveranstaltungen von Vereinen):
Der Tarif M-V ist speziell für gemeinnützige Vereine und Sportvereine konzipiert. Hier profitieren Vereine, deren Veranstaltungen keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, von einem Nachlass auf die GEMA-Gebühren. Für Veranstaltungen, die religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen und nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, wird ein Nachlass von 15 Prozent auf die GEMA-Gebühren gewährt. In Bayern können eingetragene gemeinnützige Vereine für zwei Veranstaltungen pro Jahr von der GEMA-Gebühr befreit werden, wenn diese im GEMA-Online-Portal angemeldet werden.
Pauschalverträge für Vereine, Vereinigungen und Verbände:
Die GEMA bietet Pauschalverträge an, die eine vereinfachte Anmeldung und Vergütung für regelmäßige Veranstaltungen ermöglichen. Solche Pauschalverträge werden häufig von Vereinigungen und Verbänden – wie dem DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) – mit der GEMA ausgehandelt und regeln die Nutzung von Musik in Vereinen oft durch Rahmenverträge, aktuell etwa bis 2029. Mitglieder dieser Vereinigungen oder Verbände profitieren von günstigeren Tarifen und Nachlässen auf die Vergütungssätze. Ein Pauschalvertrag kann für Vereine besonders vorteilhaft sein, da er die Anmeldung jeder einzelnen Veranstaltung überflüssig macht und eine Gebührenermäßigung von bis zu zehn Prozent ermöglicht. Gemeinnützige Vereine erhalten zudem in der Regel einen Nachlass auf die Gebühren, wenn ihre Veranstaltungen keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Werden im Jahr mehrere Veranstaltungen geplant, können die GEMA-Gebühren durch einen Pauschalvertrag weiter reduziert werden.
Bei der Nutzung von Musik in digitalen Medien wie Webradio und Podcasts fallen in der Regel GEMA-Gebühren an. Dies gilt auch für die Verwendung von Musik in E-Mails, Apps und anderen Webdiensten, da hier eine öffentliche Wiedergabe oder Vervielfältigung stattfindet. Betreiber solcher Dienste müssen daher entsprechende Lizenzen erwerben und die Vergütungssätze der GEMA beachten.
Auch bei der Integration von Musik auf Websites oder in mobilen Apps ist zu prüfen, ob GEMA-Gebühren anfallen. Das betrifft beispielsweise Hintergrundmusik auf Unternehmensseiten, Musik in Werbevideos oder als Teil von Online-Angeboten. Die GEMA erhebt Zahlungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, unabhängig davon, ob die Musik gestreamt, als Download angeboten oder per E-Mail verbreitet wird.
Im Unterschied zur klassischen Offline-Nutzung – etwa bei Konzerten, Tanzveranstaltungen oder Festen – gelten bei der digitalen Nutzung besondere Vergütungssätze und Lizenzmodelle. Während bei Veranstaltungen oft Pauschalverträge oder Zahlungen nach Fläche und Netto-Eintrittsgeld berechnet werden, richtet sich die GEMA-Gebühr im Internet nach Art und Umfang der Nutzung, beispielsweise der Anzahl der Downloads oder Streams.
GEMA-freie Musik kann eine Alternative sein: Sie ist häufig online zu finden und steht oft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr als Download zur Verfügung. So lassen sich Kosten sparen, wenn keine GEMA-pflichtigen Werke verwendet werden.
GEMA-freie Musik ist Musik, deren Urheber (Komponisten, Texter, Musikverleger) seit mindestens 70 Jahren verstorben sind. In diesem Fall sind die Werke gemeinfrei und können von jedem genutzt werden, ohne dass GEMA-Gebühren anfallen. Viele Werke aus Barock, Klassik und Romantik sowie zahlreiche traditionelle Volkslieder zählen zu dieser GEMA-freien Musik. Die Nutzung solcher Musik ermöglicht es Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen, GEMA-Gebühren vollständig zu vermeiden.
Neben der Gemeinfreiheit gibt es auch andere Fälle, in denen keine GEMA-Gebühren anfallen. Zum Beispiel, wenn Musik bei Veranstaltungen nur als Teil einer Szene im Hintergrund läuft und keine zentrale Rolle spielt, oder wenn Personen auf Bildern nur als Teil einer größeren Menschenmenge erscheinen und nicht im Fokus stehen. Auch bei bestimmten Sportveranstaltungen, Festen, Comedy- oder Kabarettabenden, Tanzveranstaltungen, Livemusik in Pausen oder bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld (bzw. mit sehr geringem Netto-Eintrittsgeld) können Ausnahmen greifen. Jeder Fall sollte jedoch individuell geprüft werden, da die GEMA je nach Fläche, Anzahl der Menschen und Art der Nutzung unterschiedliche Vergütungssätze und Tantiemen erhebt.
Achten Sie darauf, dass Musik, die als GEMA-frei deklariert wird, tatsächlich unter die Gemeinfreiheit fällt oder von Künstlern stammt, die keine Mitglieder der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften sind. Falsch deklarierte Musik kann zu Nachforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Es gibt zahlreiche Seiten, auf denen Sie GEMA-freie Musik für Ihre Veranstaltungen, Konzerte oder Tonträger finden und downloaden können. Informieren Sie sich immer genau über die jeweiligen Informationen und Lizenzbedingungen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wer Musik öffentlich abspielt, ohne die fälligen GEMA-Gebühren zu zahlen, begeht eine Straftat und muss mit einer Strafzahlung rechnen. In solchen Fällen entstehen erhebliche Kosten: Die GEMA hat das Recht, Schadensersatz in Höhe der Kontrollkosten zu verlangen, wenn die Musiknutzung nicht rechtzeitig angemeldet wird. Wird die Nutzung nicht oder verspätet gemeldet, kann ein Kontrollkostenzuschlag erhoben werden, der die Gebühren effektiv verdoppelt – das bedeutet, es können bis zu 100 Prozent zusätzliche Kosten anfallen. In der Praxis kann dies dazu führen, dass im Fall einer Nachzahlung die doppelte Gebühr fällig wird. Eine GEMA-Gebühr ist immer dann zu entrichten, wenn Musik öffentlich genutzt wird – auch bei kostenlosen Veranstaltungen, sobald Musik öffentlich gespielt wird. Wer also Musik bei Festen, Sportveranstaltungen, Comedy, Kabarett, Tanzveranstaltungen, Livemusik, Konzerten oder anderen Events nutzt, sollte die Anmeldung und Zahlung der GEMA-Gebühren nicht versäumen, um hohe Nachzahlungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wird eine GEMA-Gebühr fällig, obwohl ich keinen Eintritt für mein Event verlange?
Der kommerzielle Aspekt (Eintrittsgeld) ist nur ein Faktor. Entscheidend ist, ob die Feier als „öffentlich“ gilt. Sobald du über den engsten Familien- und Freundeskreis hinaus einlädst oder öffentlich dafür wirbst, ist die Veranstaltung GEMA-pflichtig – unabhängig davon, ob du Eintritt nimmst oder nicht.
Wie kann ich die genauen GEMA Kosten für meine Veranstaltung im Voraus berechnen?
Der zuverlässigste Weg, die exakten GEMA Lizenz Kosten zu ermitteln, ist der offizielle Online-Rechner auf der GEMA-Webseite. Dort gibst du die Veranstaltungsfläche, die Art der Musik (live/DJ) und weitere Details ein und erhältst sofort eine präzise Kalkulation der GEMA Preise.
Gibt es eine einfache GEMA-Gebühren Tabelle, um die Preise schnell zu vergleichen?
Eine einzelne, pauschale GEMA-Gebühren Tabelle gibt es leider nicht, da die Berechnung von zu vielen individuellen Faktoren abhängt. Die Tarife sind sehr spezifisch auf den jeweiligen Anlass zugeschnitten. Der Online-Rechner der GEMA ersetzt quasi eine statische Tabelle und ist immer auf dem neuesten Stand.
Wie hoch ist die GEMA-Gebühr?
Die Höhe der GEMA-Gebühr hängt von der Art der Musiknutzung, der Veranstaltungsgröße, der Besucherzahl und dem Eintrittsgeld ab. Es gibt verschiedene Tarife, die nach diesen Kriterien berechnet werden. Beispiel: Hintergrundmusik in einem Laden mit 100 m² kann etwa 60 Euro pro Jahr kosten, während größere Veranstaltungen mit Eintritt deutlich höher liegen.
Wann muss man die GEMA-Gebühren bezahlen?
GEMA-Gebühren müssen immer dann bezahlt werden, wenn Musik öffentlich genutzt wird, also vor Personen, die nicht zum privaten Umfeld gehören. Das gilt für Veranstaltungen, Gastronomie, Einzelhandel oder im Internet.
Welche Veranstaltungen sind von der GEMA befreit?
Veranstaltungen, die ausschließlich im privaten Kreis stattfinden, sind befreit. Auch gemeinnützige Veranstaltungen ohne wirtschaftliche Ziele können Nachlässe oder Befreiungen erhalten. Zudem ist Musik gemeinfrei, wenn die Urheber seit mindestens 70 Jahren tot sind.
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