In diesem Guide erklären wir dir alles, was du zur AKM wissen musst, damit deine Veranstaltung nicht nur stimmungsvoll, sondern auch rechtssicher ist und du böse Überraschungen vermeidest.

Wer in Österreich öffentlich Musik nutzt – sei es bei einer Veranstaltung, in der Gastronomie oder im Handel – kommt an der AKM nicht vorbei. Diese Verwertungsgesellschaft sorgt dafür, dass Komponisten, Textautoren und Musikverleger für ihre Werke fair entlohnt werden. In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du alles Wichtige über Anmeldung, Gebühren und deine Pflichten als Veranstalter oder Musiknutzer.
Die AKM ist ein komplexes Thema, das viele Musiknutzer vor Fragen stellt. Hier die zentralen Punkte auf einen Blick:
Die AKM – ausgeschrieben „Autoren, Komponisten und Musikverleger” – ist die österreichische Urheberrechtsgesellschaft für Aufführungs- und Senderechte von Musikwerken. Als Verwertungsgesellschaft nimmt sie die Rechte ihrer Mitglieder kollektiv wahr und sorgt dafür, dass diese für die öffentliche Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden.
Die Gesellschaft wurde bereits 1897 in Wien gegründet und zählt damit zu den ältesten Verwertungsgesellschaften Europas. Sie agiert auf Basis des österreichischen Urheberrechtsgesetzes und vertritt heute zehntausende Mitglieder – darunter Komponisten, Textautoren und Musikverlage aus dem In- und Ausland.
Eng verbunden mit der AKM ist die Schwestergesellschaft Austro Mechana, die seit den 1930er-Jahren die mechanischen Rechte wahrnimmt. Dies umfasst etwa die Vervielfältigung auf Tonträger, Downloads und Streaming. In der Praxis bedeutet das: Während die AKM für die Aufführung eines Musikstücks auf einem Konzert zuständig ist, kommt die Austro Mechana ins Spiel, wenn dasselbe Stück auf einer CD gepresst oder zum Download angeboten wird.
Als Mitglied internationaler Dachverbände wie CISAC und GESAC ermöglicht die AKM auch grenzüberschreitende Lizenzierungen. Das bedeutet: Wenn du internationale Musiker auf deiner Veranstaltung spielst, sind deren Rechte über Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften ebenfalls abgedeckt.

Nach österreichischem Urheberrecht liegt eine „öffentliche Wiedergabe” vor, wenn Musik einem größeren, wechselnden Personenkreis zugänglich gemacht wird – also über den rein privaten Rahmen hinausgeht. Die entscheidende Frage lautet: Ist die Musikdarbietung für die Öffentlichkeit bestimmt?
Typische Beispiele für lizenzpflichtige Musiknutzung:
Als Veranstalter bist du verpflichtet, jede Veranstaltung mit Musik vorab bei der AKM anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob du eine Band engagierst, einen DJ buchst oder Musik von Tonträger abspielst.
Der Anmeldeprozess im Überblick:
Die Anmeldung sollte spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Idealerweise meldest du früher an, damit Kostenschätzungen rechtzeitig vorliegen und du keine bösen Überraschungen erlebst.
Typische Anlässe, die eine AKM-Meldung erfordern:
In manchen Fällen übernehmen Dritte die Anmeldung zentral – etwa Hochschulvertretungen für Uni-Partys oder Kulturvereine für regelmäßige Veranstaltungsreihen. Kläre im Vorfeld, ob dies bei deinem Event der Fall ist.

Die AKM-Gebühren basieren auf veröffentlichten Tarifen, die transparent einsehbar sind. Die Kosten variieren je nach Art der Nutzung und werden nach einem Programm berechnet, das verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
Faktoren, die die Gebührenhöhe beeinflussen:
Als Veranstalter trägst du die volle Verantwortung für die AKM-Meldung und die Bezahlung der Gebühren – nicht die auftretenden Künstler oder Musiker. Diese Regelungen sind klar im Urheberrecht verankert.
Deine konkreten Pflichten umfassen:
Konsequenzen bei Nichtmeldung oder Falschangaben:
Die AKM führt stichprobenartige Kontrollen durch. Werden Veranstaltungen ohne vorherige Lizenz entdeckt, drohen:
Auch nachträgliche Meldungen sind möglich – sogenannte Nachlizenzierungen. Diese sind jedoch mit höherem Aufwand und Kosten verbunden. Die Entscheidung zur verspäteten Anmeldung solltest du daher nie leichtfertig treffen.
Empfehlung: Bei Fragen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Lizenzpflicht nimm frühzeitig direkt mit der AKM Kontakt auf oder hole rechtliche Beratung ein. Der Service der AKM steht dir für Informationen zur Verfügung.
Nicht nur Musiknutzer haben mit der AKM zu tun – auch Musikschaffende und Verlage können sich der Gesellschaft anschließen, um ihre Rechte kollektiv wahrnehmen zu lassen. Die Mitgliedschaft bietet den Rahmen für eine professionelle Verwertung des eigenen Musikschaffens.
Beitrittsberechtigt sind:
Die Voraussetzungen für eine Aufnahme sind überschaubar: Nach Antrag und Zahlung einer Beitrittsgebühr erfolgt die Mitgliedschaft. Entscheidend ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern die tatsächliche Nutzung der Werke im Repertoire der AKM – also ob deine Musikwerke öffentlich aufgeführt, gesendet oder online genutzt werden.
So funktioniert die Tantiemenabrechnung:
Über die reine Rechtewahrnehmung hinaus bietet die AKM auch soziale und kulturelle Förderung. Dazu gehören Sozialfonds für Mitglieder in Notlagen, Kulturförderungen für Projekte und eigene Tochtergesellschaften für die Altersvorsorge. Der Obmann der AKM und die Gremien setzen sich aktiv für die Interessen der Musikschaffenden in Österreich und der Welt ein.

Die AKM wurde 1897 in Wien gegründet und gehört damit zu den Pionieren unter den europäischen Verwertungsgesellschaften. Das ursprüngliche Ziel war klar definiert: die Sicherung der materiellen und ideellen Interessen der Musikschaffenden gegenüber Konzertveranstaltern, Theatern und später dem Rundfunk.
Wichtige Stationen in der Geschichte:
Echte lizenzfreie oder gemeinfreie Musik – etwa klassische Werke, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind – ist meist nicht bei der AKM registriert und löst daher keine AKM-Gebühren aus. Allerdings sind Begriffe wie „GEMA-frei” oft missverständlich. Viele sogenannte lizenzfreie Musikbibliotheken enthalten Werke, die zwar nicht bei der GEMA (der deutschen Schwestergesellschaft) registriert sind, aber durchaus bei der AKM oder anderen Gesellschaften.
Prüfe daher die Rechtekette genau und lese die Nutzungsverträge der jeweiligen Musikbibliothek. Im Zweifel empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der AKM oder beim Anbieter, ob für deinen konkreten Einsatz – sei es Hintergrundmusik oder ein Event – zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.
Nein. Private Streaming-Abos sind laut AGB der Anbieter ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen. Eine öffentliche Wiedergabe in Geschäftsräumen, Lokalen oder bei Veranstaltungen ist damit nicht erlaubt.
Für die öffentliche Nutzung benötigst du entweder spezielle Business-Lösungen mit entsprechender Lizenzierung (etwa Spotify for Business oder ähnliche Angebote) oder eine Kombination aus AKM-Lizenz und einer zulässigen Quelle. Prüfe vor Einführung von Streaming-Hintergrundmusik unbedingt die Vertragsbedingungen des Anbieters sowie die Hinweise der AKM.
Die AKM bietet auf ihrer Website Tarifrechner und Übersichtstabellen an, mit denen du vorab eine Kostenschätzung erhalten kannst. Halte dafür alle relevanten Daten bereit:
Für Sonderfälle oder komplexe Veranstaltungen – etwa mehrtägige Festivals oder Events mit wechselndem Programm – ist eine direkte Anfrage bei der AKM sinnvoll, um böse Überraschungen beim Aufführungsentgelt zu vermeiden.
Ja, grundsätzlich schon. Auch gemeinnützige Vereine sind bei öffentlichen Veranstaltungen mit Musik lizenzpflichtig – unabhängig davon, ob ein Erwerbszweck verfolgt wird oder Spenden statt Einnahmen generiert werden. Die Öffentlichkeit der Nutzung ist entscheidend, nicht die Gewinnerzielungsabsicht.
Allerdings gibt es für bestimmte Vereinsveranstaltungen in Österreich Sondertarife oder Pauschallösungen. Vor regelmäßigen Veranstaltungen wie Vereinsbällen, Pfarrfesten oder Kulturabenden empfiehlt es sich, mit der AKM oder dem jeweiligen Dachverband Kontakt aufzunehmen, um mögliche Ermäßigungen zu nutzen.
Die Verteilung der Tantiemen erfolgt auf Basis von gemeldeten Setlisten, Playlisten, Sendelisten und statistischen Verfahren. Je genauer die Daten, desto präziser die Zuordnung an die jeweiligen Urheber.
Bei Konzerten ist es daher wichtig, vollständige Musikfolgen einzureichen, damit die gespielten Werke korrekt zugeordnet werden können. Sprich bei speziellen Projekten oder wiederkehrenden Events mit den auftretenden Künstlern und gegebenenfalls mit der AKM ab, wie eine möglichst genaue Zuordnung erfolgen kann. So stellst du sicher, dass dein Geld tatsächlich bei den Personen ankommt, deren Musik du schätzt.
Muss ich AKM zahlen, wenn ich nur „GEMA-freie” oder lizenzfreie Musik spiele?
Echte lizenzfreie oder gemeinfreie Musik – etwa klassische Werke, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind – ist meist nicht bei der AKM registriert und löst daher keine AKM-Gebühren aus. Allerdings sind Begriffe wie „GEMA-frei” oft missverständlich. Viele sogenannte lizenzfreie Musikbibliotheken enthalten Werke, die zwar nicht bei der GEMA (der deutschen Schwestergesellschaft) registriert sind, aber durchaus bei der AKM oder anderen Gesellschaften. Prüfe daher die Rechtekette genau und lese die Nutzungsverträge der jeweiligen Musikbibliothek. Im Zweifel empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der AKM oder beim Anbieter, ob für deinen konkreten Einsatz – sei es Hintergrundmusik oder ein Event – zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.
Reicht ein privates Spotify- oder Apple-Music-Abo für mein Lokal oder Büro?
Nein. Private Streaming-Abos sind laut AGB der Anbieter ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen. Eine öffentliche Wiedergabe in Geschäftsräumen, Lokalen oder bei Veranstaltungen ist damit nicht erlaubt. Für die öffentliche Nutzung benötigst du entweder spezielle Business-Lösungen mit entsprechender Lizenzierung (etwa Spotify for Business oder ähnliche Angebote) oder eine Kombination aus AKM-Lizenz und einer zulässigen Quelle. Prüfe vor Einführung von Streaming-Hintergrundmusik unbedingt die Vertragsbedingungen des Anbieters sowie die Hinweise der AKM.
Wie kann ich im Vorfeld die ungefähren AKM-Kosten für meine Veranstaltung kalkulieren?
Die AKM bietet auf ihrer Website Tarifrechner und Übersichtstabellen an, mit denen du vorab eine Kostenschätzung erhalten kannst; halte dafür alle relevanten Daten wie die Größe der Räumlichkeiten in Quadratmetern, den geplanten Eintrittspreis (falls vorhanden), die erwartete Besucherzahl, die Art der Musik (Live oder Tonträger) sowie die Dauer der Veranstaltung bereit. Für Sonderfälle oder komplexe Veranstaltungen – etwa mehrtägige Festivals oder Events mit wechselndem Programm – ist eine direkte Anfrage bei der AKM sinnvoll, um böse Überraschungen beim Aufführungsentgelt zu vermeiden. Auch Renty selbst stellt einen AKM Gebühren Rechner zur Verfügung.
Müssen auch Vereine und gemeinnützige Organisationen AKM-Gebühren bezahlen?
Ja, grundsätzlich schon. Auch gemeinnützige Vereine sind bei öffentlichen Veranstaltungen mit Musik lizenzpflichtig – unabhängig davon, ob ein Erwerbszweck verfolgt wird oder Spenden statt Einnahmen generiert werden. Die Öffentlichkeit der Nutzung ist entscheidend, nicht die Gewinnerzielungsabsicht. Allerdings gibt es für bestimmte Vereinsveranstaltungen in Österreich Sondertarife oder Pauschallösungen. Vor regelmäßigen Veranstaltungen wie Vereinsbällen, Pfarrfesten oder Kulturabenden empfiehlt es sich, mit der AKM oder dem jeweiligen Dachverband Kontakt aufzunehmen, um mögliche Ermäßigungen zu nutzen.
Wie stelle ich sicher, dass die von mir gezahlten Beiträge auch „meinen” Künstler:innen zugutekommen?
Die Verteilung der Tantiemen erfolgt auf Basis von gemeldeten Setlisten, Playlisten, Sendelisten und statistischen Verfahren. Je genauer die Daten, desto präziser die Zuordnung an die jeweiligen Urheber. Bei Konzerten ist es daher wichtig, vollständige Musikfolgen einzureichen, damit die gespielten Werke korrekt zugeordnet werden können. Sprich bei speziellen Projekten oder wiederkehrenden Events mit den auftretenden Künstlern und gegebenenfalls mit der AKM ab, wie eine möglichst genaue Zuordnung erfolgen kann. So stellst du sicher, dass dein Geld tatsächlich bei den Personen ankommt, deren Musik du schätzt.
Ist AKM-freie Musik in Österreich kostenlos?
AKM-freie Musik ist in Österreich nicht automatisch kostenlos, denn sie bedeutet lediglich, dass das jeweilige Musikstück nicht von der AKM verwaltet wird und daher keine Aufführungsgebühren an diese entrichtet werden müssen. Dennoch kann es sein, dass für die Nutzung eine Lizenzgebühr direkt an den Urheber zu zahlen ist oder bestimmte Nutzungsbedingungen – etwa Namensnennung oder Einschränkungen bei kommerzieller Verwendung – eingehalten werden müssen; zudem können selbst Aufnahmen gemeinfreier Werke noch durch Leistungsschutzrechte geschützt sein. Wirklich kostenlos nutzbar ist Musik nur dann, wenn sie gemeinfrei ist oder vom Urheber ausdrücklich zur kostenfreien Verwendung freigegeben wurde.
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