Teilnahmebedingungen für das Renty-Partnerprogramm
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm von Renty-Event (nachfolgend "Renty"). Gegenstand ist die Bewerbung der auf renty-event.com angebotenen Mietdienstleistungen für Veranstaltungstechnik durch den Partner (nachfolgend "Affiliate") gegen eine Erfolgsprovision.
§ 2 Anmeldung und Teilnahme
1. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Affiliate bewirbt sich durch das Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars.
2. Renty behält sich das Recht vor, Bewerber ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn deren Webpräsenzen oder Kanäle illegale, extremistische, rufschädigende oder anderweitig unpassende Inhalte aufweisen.
3. Mit der Registrierung stimmt der Affiliate zu, dass Renty wichtige, die Partnerschaft betreffende Informationen und Änderungen (z.B. zu den AGB, Provisionsmodellen oder technischen Updates) an die angegebene E-Mail-Adresse senden darf. Diese Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil der Partnerschaft.
§ 3 Provision und Abrechnung
1. Der Affiliate erhält eine Provision in Höhe von 16 % auf den Nettomietbetrag jeder erfolgreichen und vollständig bezahlten Buchung, die über seinen personalisierten Affiliate-Link zustande kommt. Dienstleistungen wie Lieferung oder Technikbetreuung sind hierbei ausgeschlossen.
2. Eine Buchung gilt als erfolgreich vermittelt und provisionsberechtigt, sobald die Veranstaltung, für die gemietet wurde, stattgefunden hat und die dazugehörige Rechnung vollständig beglichen ist. Das Datum des ursprünglichen Buchungseingangs ist für den Zeitpunkt der Provisionsabrechnung nicht ausschlaggebend, sondern der Monat, in dem die Dienstleistung tatsächlich erbracht und abgeschlossen wurde.
3. Dieser Abrechnungsmodus ist notwendig, da Kunden bis zum Lieferdatum stornieren, ihre Buchung erweitern oder nach der Veranstaltung zusätzliche Leistungen nachberechnet werden können. Nur so kann eine korrekte Provisionsberechnung auf den finalen Auftragswert sichergestellt werden.
4. Die Provisionsabrechnung für alle im Vormonat abgeschlossenen Buchungen findet jeweils am 05. des aktuellen Monats statt. Die Auszahlung der gesammelten Provisionen erfolgt anschließend, sofern ein Mindestguthaben von 50,00 EUR erreicht ist. Liegt das Guthaben darunter, wird es in den Folgemonat übertragen.
5. Die technische Zuordnung einer Buchung zum Affiliate erfolgt über Session-Storage. Geht innerhalb der mit dem Affiliate-Link begonnenen Browser-Session eine Buchung ein, wird sie dem Affiliate zugeordnet.
6. Einverständnis zum Gutschriftsverfahren: Der Affiliate erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Renty für die erbrachten Vermittlungsleistungen Gutschriften mit allen erforderlichen Rechnungsangaben gemäß § 11 UStG (Österreich) erstellt. Diese Gutschriften ersetzen die Rechnungsstellung durch den Affiliate.
§ 4 Pflichten des Affiliates und Datenrichtigkeit
1. Es ist untersagt, den Eindruck zu erwecken, der Affiliate sei Renty selbst oder ein offizieller Teil des Unternehmens.
2. Es ist untersagt, Falschaussagen über Renty zu tätigen oder rufschädigende Inhalte zu verbreiten.
3. Suchmaschinenmarketing (SEA), insbesondere das Bieten auf die Marken "Renty", "Renty-Event" oder Variationen davon, ist strengstens untersagt.
4. Spam-Aktivitäten (z.B. unerwünschte Massen-E-Mails) zur Bewerbung des Affiliate-Links sind verboten.
5. Wahrheitsgemäße Angaben: Der Affiliate ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller bei der Registrierung und im Laufe der Partnerschaft angegebenen Daten. Dies umfasst insbesondere:
• Den korrekten Status (Unternehmer/Privatperson)
• Den vollständigen Namen und die korrekte Anschrift
• Die korrekte IBAN
• Die korrekte UID-Nummer (falls vorhanden)
• Den korrekten Kleinunternehmerstatus
• Das Land der steuerlichen Ansässigkeit
6. Der Affiliate versichert, dass die angegebenen Daten korrekt sind, er über das angegebene Bankkonto verfügungsberechtigt ist und alle steuerrechtlichen Angaben der Wahrheit entsprechen.
7. Renty haftet nicht für verspätete oder fehlgeschlagene Provisionsauszahlungen, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Affiliates zurückzuführen sind. Eventuelle Kosten, die durch eine fehlgeschlagene Transaktion aufgrund falscher Daten entstehen (z.B. Rücklastschriftgebühren), können dem Affiliate in Rechnung gestellt werden.
8. Mitteilungspflicht bei Änderungen: Der Affiliate ist verpflichtet, Renty unverzüglich über alle Änderungen seiner Stammdaten zu informieren, insbesondere:
• Änderungen der Bankverbindung (IBAN)
• Änderungen des steuerlichen Status (z.B. Wechsel von Privatperson zu Unternehmer)
• Wegfall oder Neubeantragung der Kleinunternehmerregelung
• Zuteilung oder Verlust einer UID-Nummer
• Änderung des Landes der steuerlichen Ansässigkeit
Diese Mitteilung muss in Textform (per E-Mail) erfolgen.
§ 5 Steuerliche Verantwortung und Haftungsfreistellung
1. Grundlage der Abrechnung: Die automatisierten Gutschriften von Renty basieren ausschließlich auf den vom Affiliate bereitgestellten und bestätigten Daten. Der Affiliate trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben.
2. Eigene Steuerpflicht: Jeder Affiliate ist für die korrekte Versteuerung seiner Provisionseinnahmen in seinem jeweiligen Land selbst verantwortlich. Dies umfasst auch die ordnungsgemäße Anmeldung seiner Affiliate-Tätigkeit bei den zuständigen Behörden.
3. Freistellungsklausel: Der Affiliate stellt Renty von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Nachforderungen, Strafen, Zinsen und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei, die Renty durch falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben des Affiliates entstehen. Dies gilt insbesondere für:
• Steuerliche Nachforderungen aufgrund falscher Angaben zum Status oder zur UID-Nummer
• Bußgelder oder Strafen aufgrund fehlerhafter Gutschriften
• Kosten für nachträgliche Korrekturen und Berichtigungen
4. Die Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Affiliate vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
§ 6 Beendigung und Fortführung der Partnerschaft
1. Die Partnerschaft ist flexibel gestaltet und erfordert keine formelle Kündigung durch den Affiliate. Stellt der Affiliate die Bewerbung des Affiliate-Links ein, ruht die Partnerschaft automatisch. Sollte der Link zu einem späteren Zeitpunkt wieder verwendet werden und das Partnerprogramm weiterhin bestehen, wird die Provisionszuordnung unter den geltenden Bedingungen automatisch wieder aufgenommen.
2. Renty behält sich das Recht vor, die Partnerschaft bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB, insbesondere gegen § 4 und § 5, jederzeit fristlos und einseitig zu kündigen. In einem solchen Fall erlischt jeglicher Anspruch auf zukünftige Provisionen. Renty behält sich zudem das Recht vor, bereits entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionsansprüche einzubehalten.
§ 7 Haftung
Renty haftet nicht für Umsatzausfälle oder Schäden des Affiliates, die durch technische Störungen der Website, des Trackingsystems oder durch Programmänderungen entstehen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Renty behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Affiliate per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Affiliate nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die neuen AGB als angenommen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Renty.